Welche Auswirkungen hat ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet auf Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen?

Bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge in einem Sanierungsgebiet bedürfen der Genehmigung der Gemeinde, sofern von diesen nicht abgesehen wird. Die zu genehmigenden Vorhaben und Rechtsvorgänge sind in Paragraf 144 Baugesetzbuch genannt und hier aufgelistet:

  • Abschluss von befristeten Miet- und Nutzungsverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
  • Der Kaufvertrag einer Veräußerung eines Grundstücks
  • Die zugrundeliegende schuldrechtliche Vereinbarung beispielsweise die Bestellung von Grundpfandrechten.

Um Verzögerungen bei der sanierungsrechtlichen Genehmigung zu vermeiden werden Eigentümer und Eigentümerinnen gebeten sich frühzeitig mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen.