Was ist ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet?
Sollen in einem Teil der Stadt städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann die Gemeinde dieses Gebiet durch Beschluss förmlich festlegen. Dabei ist die Größe des Gebiets so zu wählen, dass eine zweckmäßige Durchführung des Gebiets möglich ist. Es sollte also nicht zu groß, zu klein oder ungünstig geschnitten sein. Die Ziele städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und förmlich festgelegter Sanierungsgebiete sind die Behebung städtebaulicher Missstände, wodurch das Gebiet wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.
Die Festlegung des Sanierungsgebiets erfolgt mit der Sanierungssatzung, die ortsüblich bekannt gemacht werden muss. In der Satzung wird auch der Zeitrahmen der Sanierung festgelegt, die nach 15 Jahren abgeschlossen sein sollte. Die Sanierung kann im klassischen oder vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wobei bei letzterem diverse sanierungsrechtliche Vorschriften und Rechtsfolgen ausgeschlossen sind.
Die rechtliche Grundlage der Sanierungssatzung ist in Paragraf 142 des Baugesetzbuchs begründet. Mit der Sanierungssatzung erfolgt auch der Eintrag eines Sanierungsvermerks in das Grundbuch der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke. Somit ist für jedes Grundstück eindeutig zu erkennen ob es in einem Sanierungsgebiet liegt oder nicht.