Berechnung der Gebühren bei alleinerziehenden Eltern
Berechnung der Gebühren bei alleinerziehenden Eltern
Es geht nirgendwo hervor wie sich die Kosten für alleinerziehende Eltern berechnen. Wenn die Kinder bei einem Elternteil leben aber beide Eltern Sorgeberechtigt sind, zählt dann das Einkommen beider Elternteiler oder nur jenes Elternteils bei dem das Kind lebt plus ggf. Unterhalt? Die Kosten sind komplett unübersichtlich und bringen eine Unsicherheit sodass unklar ist ob ich meine beiden Kinder im Hort behalten kann.