Hallo Gast,
für die Frühbetreuung ist eine kurze Anmeldung über das Portal ausreichend. Um Erstklässler*innen für das kommende Schuljahr 2026/2027 anzumelden reicht eine Anmeldung entweder für die kurze oder für die lange Betreuung aus. Diese gilt bis zum Widerruf (jährlich zum Schuljahresende möglich) für die vier Jahre Grundschulzeit. Diese Kinder werden aufgrund des Rechtsanspruch sicher einen Platz haben.
Für die Betreuung von Zweit-, Dritt- und Viertklässler*innen kann nur für ein Schuljahr ein Antrag gestellt werden:
- für die Frühbetreuung,
- die kurze oder die lange Betreuung.
Diese Kinder können nur nach vorhandenen Kapazitäten einen Platz erhalten. Wenn man für die lange Betreuung einen Antrag stellt, erfolgt nicht automatisch eine Anmeldung für die kurze Betreuung, wenn in der langen Betreuung keine Plätze frei sind.
Ihre Stadtverwaltung
Kommentare
Vielen Dank für die Antwort…
Vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist aber, dass man als Zweitklässler dann ggf. ganz ohne Betreuung da steht, wenn man sich für 16 Uhr anmeldet und keinen Platz bekommt. Dafür muss es dann eine Lösung geben, also eine nachträgliche Anmeldung für 14 Uhr. 12:05 wäre nämlich eine Katastrophe
2017
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