Anmeldung

Anmeldung

• Reicht eine einmalige Anmeldung für die BGS Plus aus oder ist eine separate Anmeldung für Betreuung bis 14 Uhr bzw. bis 16 Uhr erforderlich?
• Kann bei einer einmaligen Anmeldung der Wunsch nach Betreuung bis 16 Uhr angegeben werden, auch ohne Rechtsanspruch? Wird man ggf. automatisch für die Betreuung bis 14 Uhr vorgemerkt, falls keine Plätze bis 16 Uhr frei sind?

#1075 – gefragt von Gast am 1 Gefällt mir 3 Kommentare

Antwort

Hallo Gast,

für die Frühbetreuung ist eine kurze Anmeldung über das Portal ausreichend.  Um Erstklässler*innen für das kommende Schuljahr 2026/2027 anzumelden reicht eine Anmeldung entweder für die kurze oder für die lange Betreuung aus. Diese gilt bis zum Widerruf (jährlich zum Schuljahresende möglich) für die vier Jahre Grundschulzeit. Diese Kinder werden aufgrund des Rechtsanspruch sicher einen Platz haben. 

Für die Betreuung von Zweit-, Dritt- und Viertklässler*innen kann nur für ein Schuljahr ein Antrag gestellt werden: 

  • für die Frühbetreuung, 
  • die kurze oder die lange Betreuung.

Diese Kinder können nur nach vorhandenen Kapazitäten einen Platz erhalten. Wenn man für die lange Betreuung einen Antrag stellt, erfolgt nicht automatisch eine Anmeldung für die kurze Betreuung, wenn in der langen Betreuung keine Plätze frei sind. 

Ihre Stadtverwaltung

Kommentare

Gespeichert von K. Hilzendegen am Di., 24.02.2026 - 14:45

Vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist aber, dass man als Zweitklässler dann ggf. ganz ohne Betreuung da steht, wenn man sich für 16 Uhr anmeldet und keinen Platz bekommt. Dafür muss es dann eine Lösung geben, also eine nachträgliche Anmeldung für 14 Uhr. 12:05 wäre nämlich eine Katastrophe

Gespeichert von Sabrin Abdullahi am Di., 24.02.2026 - 22:30

2017

Gespeichert von Zimraan Abdullahi am Di., 24.02.2026 - 22:32

2019

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