Angabe zur Ferienbetreuung

Angabe zur Ferienbetreuung

Auf der Homepage wird zum einen beschrieben, dass "jedes Kind ab dem Schuleintritt von der ersten bis zum Ende der vierten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und Förderung [...] hat. Das Angebot gilt auch in den Ferien."
Zum anderen steht, dass die Ferienbetreuung kostenpflichtig ist. Dies hört sich widersprüchlich an. Ist ein Rechtsanspruch vorhanden, aber man muss dafür extra zahlen und es ist nicht im Beitrag eingerechnet? Bitte um Klärung.

Antwort

Hallo Gast,

der Rechtsanspruch ist unabhängig von der Kostenfrage. Dass das Kind einen Anspruch hat, betreut zu werden bedeutet nicht, dass die Kommune die Kosten zu tragen hat.

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