Hallo Gast,
Sie gehen in die Tabelle in die Spalte mit zwei Kindern, wenn zwei Kinder auf ihrem Kindergeldnachweis der Familienkasse stehen oder Sie auf der monatlichen Überweisung der Familienkasse zweimal Kindergeld beziehen (damit können Sie das Kindergeld auch nachweisen beim Anmelden: Kopie Kindergeldnachweis oder Kopie des Kontoauszugs, wo das Kindergeld eingeht). Wenn Sie ein Kind anmelden gilt der Betrag in der Spalte für zwei Kinder.
Weiteres Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern möchte zwei Kinder anmelden für die Betreuende Grundschule Plus: Es gilt dann der Betrag in der Spalte „drei Kinder“. Der dort stehende Betrag gilt pro Kind.
Ihre Stadtverwaltung