Kostenzusammensetzung Hort

Kostenzusammensetzung Hort

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie setzen sich die Gebühren für den Hort zusammen, wenn die Eltern des Hortkindes nicht zusammen leben, aber gemeinsame Sorgerecht haben?

Bezieht sich die Gebühr nur auf den Elternteil, bei dem das Kind wohnt?

Werden beim Nettoeinkommen auch Lebenshaltungskosten wie Miete/Eigentumskredite, Nebenkosten, Autokredite etc. berücksichtigt.

#1124 – gefragt von Gast am 1 Gefällt mir

Antwort

Hallo Gast,

es zählen die Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Hier also Mutter oder Vater und kindergeldberechtigte Kind/-er. Der Selbstauskunftsbogen als Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge wird ab April hier ludwigshafen.de/ganztagsfoerderung zur Verfügung stehen.

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