Rechtsanspruch ab 2026

Rechtsanspruch ab 2026

Die Gebührenerhöhung rechtfertigt sich mit derEinführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung. Dieser gilt nur für die Kinder die 2026 eingeschult werden.

Warum müssen nun alle 2-4 Klassen nachziehen und erhöhte Gebühren bezahlen?

#1150 – gefragt von Gast am 4 Gefällt mir

Antwort

Hallo Gast,

der Rechtsanspruch ist unabhängig von der Gebührenerhöhung. Die Veränderung der bei der Erhebung der Elternbeiträge, die sich nach dem Nettoeinkommen und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder richtet, ist im Stadtrat am 9. Februar 2026 einstimmig beschlossen worden. Dazu ist eine neue Satzung notwendig, die wurde gleichgezogen mit dem Termin, an dem der gesetzliche Rechtsanspruch startet. Die Änderung in der Systematik der Gebührenerhebung gilt dann grundsätzlich für alle Betreuungsangebote.

Ihre Stadtverwaltung

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