I-Kraft für die Betreuung oder Hort

I-Kraft für die Betreuung oder Hort

(Frage aus der Online-Sprechstunde am 19. Februar 2026)

Ich habe eine Frage an Das Jugendamt:
Bisher bekommen I-Kinder keine I-Kraft für die Betreuung oder Hort. Nur reine Schulzeit. Wenn Kinder Anspruch haben auf den ganzen Tag Betreuung und Förderung; bekommen I Kinder dann auch künftig für die Zeit nach dem Unterricht eine I Kraft ?

#1181 – gefragt von Moderation am

Antwort

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr ist der konkrete Unterstützungsbedarf im Einzelfall zu betrachten. Dabei werden auch Inhalte, Art und Form der Nachmittagsbetreuung berücksichtigt. Wegen einer individuellen Beratung können sie sich jederzeit an die Mitarbeitenden des Jugendamtes oder des Bereichs Bereich Teilhabe, Pflege und Senioren (falls Ihr Kind eine geistige und/oder körperliche Behinderung hat) wenden. 

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