Umwelt, Klima und Naturschutz
Klima- und Umweltveränderungen werden künftig spürbarer. CO2-Emissionen, aufgeheizte Innenstädte, Hochwasser am Rhein oder Starkregen können die Gesundheit, das Wohlbefinden und somit auch die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner Ludwigshafens beeinträchtigen.
Daher sind der Erhalt und die Schaffung von innerstädtischen Grün- und Freiflächen bei gleichzeitig schonendem Umgang mit Grund und Boden eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft. Die Herausforderung besteht darin, innerstädtische Grün- und Freiräume zu erhalten, zu vernetzen und zu verbessern und gleichzeitig auf den wachsenden Siedlungsdruck zu reagieren. Zugleich sind die Ziele des Klimaschutzes voranzutreiben. Die Vernetzung auch kleiner Grünflächen wirkt sich positiv auf das Stadtklima aus und fördert zudem die Artenvielfalt innerhalb der Stadt.
Wie könnten im Flächennutzungsplan die Belange von Klima-, Umwelt- und Naturschutz bei der künftigen Flächenentwicklung der Stadt stärker berücksichtigt und das Stadtgebiet so entwickelt werden, dass auch die Naherholungsfunktion des Freiraums an Qualität gewinnt?
Kommentare
am 28. Sep. 2021
um 10:24 Uhr
Wissenschaft und Politik sind
Wissenschaft und Politik sind sich einig, die Bundestagswahl hat auch den Willen der Bevölkerung gezeigt: Die Klimakrise ist die wichtigste und größte Herausforderung unserer Zeit! Wir haben in den kommenden Jahren die letzte Chance das 1,5°C zu erreichen und noch mehr und größere Umweltkatastrophen von den jungen Generationen abzuwenden. Dementsprechend muss auch bei der Entwicklung eines Flächennutzungsplans das Thema auf Priorität 1 rutschen, statt, wie es hier schon wieder der Fall ist, hinten angehängt zu werden.
Kehrt man das Denken um und beschäftigt sich zuerst damit ein durchgängiges Umweltkonzept zu erstellen um dann im zweiten Schritt Kompromisse einzugehen um auch andere Ziele zu erreichen, ist meines Erachtens nach schon viel gewonnen um ein klimaneutrales Ludwigshafen zu erreichen. Die schon verhandenen und im Diskurs positiv hervorgehobenen Grünflächen, die noch nicht Bauland oder Ackerland sind, müssen zwingend geschützt und ausgebaut werden. Wenn dieses Konzept mit 150% Klimaschutz steht kann man sich den anderen Themen widmen und davon Abstriche machen anstatt hinterher noch irgendwie ein bisschen Klimaschutz mit in den Plan zu quetschen.
Habt den Mut zur Veränderung und zeitgemäße Denkweisen anzuwenden.
am 03. Okt. 2021
um 13:19 Uhr
Offene Fragen Landschaftsplan/Naturerfahrungsraum
Im Nachgang der Online-Veranstaltung sind folgende Fragen noch offen:
Fragen zum Landschaftsplan Ludwigshafen
1. Welche Institutionen beschließen die Einrichtung eines
Naturerfahrungsraumes?
2. Wird ein Naturerfahrungsraum im Rahmen des
Landschaftsplanes definiert bzw. beschlossen?
3. Wer ist antragsberechtigt für die Errichtung eines
Naturerfahrungsraumes?
4. Wie kann eine Bürgerinitiative Einfluss nehmen auf die
Gestaltung eines Landschaftsplanes/
Flächennutzungsplanes?
5. Wie werden die Ortsbeiräte bei der Planung des
FNP/Landschaftsplanes eingebunden?
6. Welche Gremien bzw. welche Personen sind Ansprech-
partner für die Mitwirkung einer Bürgerinitiative?
Viele Grüße und Danke!
Thomas Sanner
www.trassenwald.de
trassenwald@gmx.de
am 18. Nov. 2021
um 09:34 Uhr
Hallo Herr Sanner,
1. Welche Institutionen beschließen die Einrichtung eines Naturerfahrungsraumes?
Der Stadtrat
2. Wird ein Naturerfahrungsraum im Rahmen des Landschaftsplanes definiert bzw. beschlossen?
Im Rahmen des Landschaftsplanes werden im Wesentlichen nur im Rahmen der Flächenkategorien des Flächennutzungsplans Flächen dargestellt. Hier wahrscheinlich zunächst als allgemeine Grünfläche. Beschlossen wird dieser fachliche Vorschlag im Rahmen des Beschlusses des Flächennutzungsplanes.
Der Landschaftsplan hat keine eigene Rechtskraft, ist aber in der Abwägung hinsichtlich der Ziele für die Naturgüter, Freizeit und Erholung und notwendiger Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigen.
3. Wer ist antragsberechtigt für die Errichtung eines Naturerfahrungsraumes?
Je nach Lage und Art der Naturerfahrung eigentlich jeder. Eigentumsverhältnisse, Naturschutzfragen und Art der Nutzung sind entscheidend für die baurechtliche oder naturschutzrechtliche Genehmigung.
4. Wie kann eine Bürgerinitiative Einfluss nehmen auf die Gestaltung eines Landschaftsplanes/Flächennutzungsplanes?
Der Landschaftsplan wird federführend vom Bereich Umwelt erarbeitet. In Rheinland-Pfalz ist sie eine Fachplanung, die erst durch die Integration in den Flächennutzungsplan eine Verbindlichkeit erhält.
https://bus.rlp.de/detail?pstId=8964460
Zuständig hierfür ist die Untere Naturschutzbehörde.
Zum Flächennutzungsplan: Wir bieten im Rahmen des Verfahrens mehrfach die Möglichkeit zur Beteiligung, so wie zu dem bereits erfolgten Bürgerdialog. Zweimal erfolgt darüber hinaus eine förmliche Beteiligung. Bei diesen werden Ihre Anregungen im Wortlaut aufgenommen und inhaltlich eingearbeitet oder konkret Stellung darauf bezogen. Diese beiden Beteiligungen sind flächenscharf mit einem konkreten Vorentwurf und Entwurf des Plans.
5. Wie werden die Ortsbeiräte bei der Planung des FNP/Landschaftsplanes eingebunden?
Vor jeder förmlichen Bürgerbeteiligung wird der Ortsbeirat eingebunden. Darüber hinaus ist noch eine vorgelagerte informelle Beteiligung vorgesehen. Wie genau diese in pandemischer Lage erfolgen kann steht noch nicht fest.
6. Welche Gremien bzw. welche Personen sind Ansprechpartner für die Mitwirkung einer Bürgerinitiative?
Es werden alle sachbefassten politischen Gremien der Stadt mehrfach beteiligt. Ebenso der Naturschutzbeirat. Ansprechpartner für die Flächennutzungsplanung ist in der Verwaltung der Bereich Stadtplanung sowie noch das beauftragte Planungsbüro bhm Planungsgesellschaft mbH. Beide sind zu erreichen über die Mailadresse flaechennutzungsplan@ludwigshafen.de.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Stadtverwaltung
am 04. Okt. 2021
um 11:59 Uhr
E Ladestationen
Überall sollen E Autos / Hybride / Plug-in Hybride an den Mann und die Frau gebracht werden. Aber die Stadt Ludwigshafen kriegt es bis dato nicht auf die Reihe, entsprechend ausreichende Ladestationen zur Verfügung zu stellen. Einzig in der Stadt gibt es vereinzelt zwei mickrige Ladesäulen. Denkt mal drüber nach, es gibt mehr als genug Wohngebiete. Vielleicht in Zusammenarbeit mit der GAG was Sinnvolles diesbezüglich zu erschaffen. Aber lasst euch ruhig Zeit für, Enticklungsland Deutschland hat ja noch Jahrzehnte für sowas Zeit. Und nein, es ist nicht jeder so neureich, um sich eine Wohnung oder gar ein Haus auf der Parkinsel leisten zu können, um dann dort eine eigene E-Ladestation zu betreiben.
am 04. Okt. 2021
um 16:59 Uhr
Änderungen an Fußgängerzone und Parkplätzen
Ich wünsche mir entlang der Rheinpromenade mal ein städtisch finanzierter Kiosk und öfter mal eine Streife vom Ordnungsamt,
damit auch unser Rheinufer mehr an Glanz gewinnt.
am 11. Okt. 2021
um 16:56 Uhr
Flächenbedarf versus Flächen Schonung bzw. Verzicht
Wer nach Flächenbedarf fragt, wird Flächenverbrauchswünsche erzeugen. Wer nach Flächenschonung und -verzicht fragt, erhält ganz sicher auch darauf Antworten.
Wir müssen zum Beispiel neu, oder vielleicht auch "alt" denken, denn früher haben mehrere Generationen in einem Haus gewohnt, was durchaus Vorteile hatte. Großeltern sind im Haus und Anlaufstelle für Kinder, deren KITA vielleicht gerade zu ist. Eltern sind zeitlich und finanziell entlastet und frei für ihre Arbeit. Alte habe Aufgaben und bleiben länger fit. Das entlastet Altersheime und so weiter. Und ganz nebenbei braucht die junge Familie kein neues Haus und schont die Umwelt.
Dafür brauchts Arbeitsangebote am Wohnort, was in einem andern Zusammenhang geplant werden müßte.
Das ist ein Plädoyer für weniger ist mehr, im Flächenbedarf und in jedermanns Leben.