Wohin mit der gelben Tonne? Wir haben schlichtweg keinen Platz für eine vierte (!) Tonne am Hauseingang.

Was ist der Vorschlag der Stadtverwaltung? Eine Abschaffung der Biotonne ist ebenso wenig realisierbar (kleiner Garten ohne Platz für Kompost) wie ein Aufstellen im Garten (Reihenmittelhaus, können die Tonne wohl kaum durchs Wohnzimmer rollen). Stellen die Tonne gern auf dem Gehweg ab. Es scheint, die Stadt hat die für sie einfachste Lösung gesucht. Wie wäre es mit zentralen Behältern bei den Glascontainern? Das wäre auch für Fußgänger ohne Auto machbar.

Hallo Halu,
wer keine Gelbe Tonne nutzen möchte, ist dennoch laut die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Abfallwirtschaftssatzung – AWS) zur Abfalltrennung verpflichtet. Bürgerinnen und Bürger können in diesem Fall die Leichtverpackungen kostenfrei an den Wertstoffhöfen abgeben. Wichtig dabei ist, dass der Abfall in transparenten Gefäßen oder Behältern angeliefert wird. Die Müllwerkerinnen und Müllwerker müssen sich schnell und einfach vom Inhalt überzeugen können. Befindet sich beispielsweise noch Restmüll dazwischen, kann die Sortieranlage im Recyclingunternehmen durch Verunreinigung das Recyclinggut nicht erkennen.
Falls Sie die Gelbe Tonne nicht verwenden möchten, teilen Sie dies bitte dem beauftragten Sammler von Leichtverpackungsabfall, Knettenbrech und Gurdulic mit. Dazu stehen Ihnen die Rufnummer 0621 14 04 19 21 und die E-Mailadresse lvp-u@knettenbrech-gurdulic.de zur Verfügung.
Auch wenn Sie die gelieferte Gelbe Tonne nicht nutzen möchten, muss diese so gesichert werden, dass sie keine Gefahr, etwa durch Fortwehen oder ein Hindernis für Kinderwägen, Rollstuhlfahrer*innen, usw. wird. Wir erlauben uns Sie darauf hinzuweisen, dass Ihrerseits kein Anspruch darauf besteht, ihre Mülltonnen dauerhaft auf der Straße stehen zu lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit ausführlicher Begründung bereits vor längerer Zeit klargestellt (Az.: 4 K 484/12.KO). Vielleicht findet vorübergehend ein Platz für die Tonne auf Ihrem Grundstück bis zur Abholung.
Eine Gesamttonne ist eine interessante Idee, scheidet jedoch aus, da die Bürger*innen gemäß der bereits zitierten Abfallwirtschaftssatzung – AWS verpflichtet sind, Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung getrennt zu überlassen.
Ihre Stadtverwaltung