Radspur auf der Abfahrt der Konrad-Adenauer-Brücke
Entfernung der opulenten unnötigen Radspur auf der Abfahrt der Konrad-Adenauer-Brücke. Warum wird die Abfahrt aus MA nicht zweispurig?
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2019 ausführlich mit dieser Frage befasst. Er folgte mit großer Mehrheit der fachlichen Bewertung der Verkehrsplanung der Stadtverwaltung, die darlegte, dass die Zurücknahme des Fahrradweges zugunsten einer zweispurigen Autostraße weder verkehrlich noch wirtschaftlich noch nachhaltig sinnvoll ist.
Zur Begründung: Zur Umsetzung des Urzustandes müssen auf einer Länge von rund 170 Metern die aufgeklebten Bordsteine entfernt und die komplette hergestellte Pflasterfläche an der Rheinschanze/Lichtenberger Ufer ausgebaut und asphaltiert werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 230.000 Euro geschätzt. Darin enthalten sind auch Kosten für noch abzustimmende erforderliche Verkehrslenkungsmaßnahmen in Mannheim, da für die Baumaßnahme, voraussichtlich für vier Tage, eine Vollsperrung der Konrad Adenauer Brücke notwendig sein wird. Die gesamte Bauzeit wird mit ca. 6 Arbeitstagen abgeschätzt.
Hinsichtlich der Änderung von Verkehrsführungen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass im städtischen Bereich Rettungs- und Einsatzfahrten weiterhin möglichst störungsfrei sein sollten. Daher gilt im Grundsatz, dass Stauungen möglichst vor der Innenstadt und nicht in der Innenstadt entstehen sollen. Zu berücksichtigen ist hier auch das Thema Reisezeit. Reisezeit nennt man die Zeit, die man braucht, um vom Ausgangspunkt an sein Ziel zu kommen. Hier zeigt sich, dass Verkehrsdosierungen mit Stauungen an bestimmten Stellen und im Anschluss daran wieder freien Streckenabschnitten eine günstigere Reisezeit ergeben.
Genau diese Funktion übernimmt derzeit die Abfahrtrampe von der Konrad-Adenauer-Brücke. Denn wenn diese kritische Stelle durchfahren worden ist, ist ein weitgehend störungsfreier Verkehr im nachfolgenden städtischen Netz möglich. Durch den Rückbau des Geh- und Radweges zugunsten einer weiteren Kfz-Fahrspur können der Rückstaubereich für in Richtung Wredestraße derzeit schlecht abfließenden Kfz-Verkehre verlängert werden und in einer Zeiteinheit durchaus mehr Kfz diesen kritischen Bereich der Rampe durchfahren.
Jedoch laufen diese Verkehre dann an den folgenden Ampeln an der Kaiser-Wilhelm-Straße, Rheinallee oder Wredestraße auf und verursachen dort Rückstauungen. Denn obwohl diese Ampeln verkehrsabhängig gesteuert werden, wird durch einen höheren Zufluss pro Zeiteinheit deren Grenze der Leistungsfähigkeit überschritten. Auch sind Probleme bei der Verflechtung der Verkehre in Richtung Rheinallee mit den Verkehren aus dem Zollhoftunnel nicht auszuschließen.
Insofern ist zu erwarten, dass sich der Stau in das Stadtgebiet mit entsprechenden Umweltbelastungen insbesondere für Anwohnerinnen und Anwohner, Berufstätige, Radfahrende und zu Fuß Gehende verlagert, die auf der gut durchlüfteten Rheinbrücke weniger negative Auswirkungen haben.
Da der Stau letztlich nur um wenige hundert Meter verlagert wird, sind auch keine deutlich spürbaren entlastenden Wirkungen für das Stadtgebiet von Mannheim zu erwarten. Denn bereits bei funktionsfähiger Hochstraße Süd entstanden in den Hauptverkehrszeiten in Mannheim ähnliche Rückstauungen durch die notwendigen Verkehrsverflechtungen infolge der Fahrspurreduzierung
Mit der Herstellung des Urzustandes muss auch die ursprüngliche Radverkehrsführung wieder eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass Radfahrer auf der Rampe in beiden Richtungen absteigen und das Rad schieben müssen. Da dies, wie in der Vergangenheit auch festgestellt wurde, bei Radfahrern nur eine geringe Akzeptanz findet und trotzdem die Rampe fahrend genutzt wird, werden die gleichen konfliktträchtigen Situationen entstehen wie vorher. Jedoch ist die Gefährdung dann deutlich höher, da im Vergleich zur Vergangenheit aktuell deutlich mehr Kfz-Verkehr auf der Abfahrtrampe vorhanden ist.
Darüber hinaus müsste der derzeitige Zweirichtungsradweg von der Kaiser-Wilhelm-Straße kommend wieder aufgegeben werden, da nach Rückbau des Radweges, die erforderliche Breite nicht mehr gegeben ist, um dies zuzulassen.