Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genau geregelt. Auskunft hierüber gibt der Paragraph 9 UVPG, der verschiedene Verfahrensschritte für das Vorhaben vorsieht. Hierbei sind insbesondere im Rahmen der Offenlegung der Planunterlagen auch die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und entscheidungsrelevante Umweltgutachten zugänglich zu machen. Hierbei ist auch eine allgemeinverständliche Zusammenfassung beizufügen.
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