Warum wird eine Bestandsaufnahme zum Artenschutz gemacht?

Neben der üblichen Schutzgutbetrachtung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) kann es sein, dass das Untersuchungsgebiet auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes(BNatSchG) auf bestimmte oder besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten gezielt untersucht werden muss, wenn es z.B. aufgrund verschiedener Biotoptypen Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders geschützter Arten gibt. Für das Untersuchungsgebiet der neuen Stadtstraße bedeutet dies, dass insbesondere genaue Erkenntnisse über die Vogelwelt, Fledermausvorkommen und Eidechsen zu gewinnen sind. Der Bestand wird in entsprechenden Fachkarten dargestellt.