Beim Vorhandensein besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gilt es im Rahmen der weiteren Planung abzuprüfen, welche zukünftigen Maßnahmen ergriffen werden können, um den genannten Arten auch weiterhin Lebensraum in Ludwigshafen zu gewährleisten. Dies betrifft nicht nur die Eingriffe in die vorhandenen Lebensräume durch das Vorhaben an sich, sondern auch Eingriffe während der Bauphase und der damit verbundenen Bauarbeiten.
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