Das Scoping-Verfahren dient dazu, sowohl den (vorläufigen) Untersuchungsrahmen als auch den Untersuchungsumfang der Umweltverträglichkeitsstudie festzulegen. Es soll eine möglichst rechtssichere Vorbereitung im Gesamtfahren gewährleisten, indem man sich schon frühzeitig des Sachverstands der teilnehmenden Behörden und den nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbänden und Experten bedient. Im Rahmen des Scoping-Verfahrens wird das Vorhaben mit seinen zu erwartenden Umweltauswirkungen z.B. Luft, Lärm, Boden, Klima, Flora, und Fauna erörtert. Den Teilnehmern wird dabei Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen, Fragen und Bedenken zu dem jeweils behandelten Schutzgut vorzubringen.
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