Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Kompensation von nachteiligen Umweltauswirkungen festzulegen. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Hierbei sind auch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu betrachten.
Grundlage für eine Prüfung auf Umweltverträglichkeit bildet neben den Antragsunterlagen für ein Vorhaben die durch den Antragsteller angefertigte Umweltverträglichkeitsuntersuchung, auch Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) genannt. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung(UVPG).
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