Hier muss man zwischen Maßnahmen im Fahrtenangebot und bei der Infrastruktur unterscheiden. Infrastrukturelle Maßnahmen wie Bustrassen oder neue Gleisverbindungen sind so gewählt, dass sie auch nach Abschluss der Bauarbeiten sinnvoll genutzt werden können. Die Maßnahmen sind daher nachhaltig angelegt und es werden keine verlorenen Investitionen vorgenommen. Im betrieblichen Bereich kann nach Ende der Baumaßnahme in Abhängigkeit der Nutzungshäufigkeit bzw. des Fahrgastaufkommens entschieden werden, ob diese Zusatzangebote weiterhin sinnvoll sind. Sollte das Angebot reduziert werden, können die hierfür neu angeschafften Bahnen dann andere ältere Bahnen auf anderen Linien ersetzen, sodass dort keine zusätzlichen Ersatzinvestitionen entstehen.
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