Lärmpegel in Plänen darstellen für besseres Verständnis Wohnwert!
(Frage aus dem Bürgerforum vom 25.01.2016)
Sehr geehrter Gast,
im Rahmen der Variantenvergleiche wurden ebenfalls entsprechende Gutachten zur Lärmsituation gemacht. Diese sind unter http://www.ludwigshafen-diskutiert.de/sites/default/files/Gutachten_07.0... einzusehen.
Auch im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde die Veränderung der Lärmsituation durch die neue Lage und Lärmschutzmaßnahmen untersucht (ohne Neubebauung). Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine erhebliche Entlastung der Angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten ist ; so werden insbesondere im Hemshof tagsüber 250 und nachts 200 Menschen um 5 - 10 dB(A) entlastet. Dies entspricht ca. 10 % der Betroffenen. Insgesamt werden in allen betroffenen Stadtteilen tagsüber 590 und nachts 360 bislang Betroffene vom Lärm entlastet.
Durch die geplante Neubebauung wird sich dieser Effekt deutlich verbessern, da ähnlich der Rheinallee entsprechende Lärmschutzbebauung vorgesehen wird. Da die geplante Neubebauung jedoch erst später folgen wird besteht für betroffene Gebäude ein Anspruch auf passiven Lärmschutz, d.h. insbesondere in der 1. Reihe, wo mehr Belastungen sind werden auch Lärmschutzmaßnahmen (wie z.B. Lärmschutzfenster etc.) kommen. Die detaillierte gutachterliche Klärung der notwendigen Maßnahmen und auch die Kostentragung werden im Planfeststellungsverfahren geregelt.
Ihre Stadtverwaltung