Die Kosten für die Hochstraße Nord beliefen sich auf 135 Millionen Mark wobei Bund und Land nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und Finanzausgleichsgesetzt (FAG) bis März 1972 zu 75 Prozent und danach zu 85 Prozent der nach diesen Gesetzen zuwendungsfähigen Kosten übernommen hatten. Der Bauunterhalt verblieb bei der Stadt.
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