Bei den regelmäßigen Bauwerksprüfungen wurden bereits 1988 Schäden festgestellt. Im Jahr 1993 wurde deshalb eine Fördervoranfrage beim Land eingereicht, mit dem Ziel, finanzielle Unterstützung für die Behebung der Schäden zu erhalten. Zahlreiche Initiativen der Bauverwaltung in den Folgejahren, durch geeignete Instandsetzungsmaßnahmen die Bausubstanz vor dem weiteren Verfall zu retten, scheiterten. Vielmehr konnten nur Notmaßnahmen durchgeführt werden. Allerdings wäre es auch mit einem höheren Mitteleinsatz nicht möglich gewesen, die bestehenden strukturellen Mängel (zu niedrige Tragfähigkeit, ungünstige Anordnung der Spannglieder, Verwendung ungeeigneter Spannstähle) zu beseitigen.
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