Erst wenn diese Planungsphase, formal wird dies Entwurfsplanung genannt, abgeschlossen ist und der Stadtrat dieser zustimmt, kann die Stadt konkret mit Land und Bund über die Finanzierung verhandeln. Die dann vorliegende und verabschiedete Planung mit all ihren Gesichtspunkten ist die Grundlage aller Finanzierungsverhandlungen. Aus unserer Sicht bedarf es im Rahmen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung einer Bundesbeteiligung von mindestens 60 Prozent und einer Landesbeteiligung von mindestens 25 Prozent an den förderfähigen Kosten, also mindestens dem Fördermix im Rahmen der seinerzeitigen Errichtung der Hochstraße-Nord.
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