Wie sehen die einzelnen Planungsschritte der „weiterentwickelten Stadtstraße“ aus?

Der Planungsprozess für öffentliche Bauvorhaben ist üblicherweise in fünf Schritte gegliedert.
1. Studie (Vorstufe der Planung)
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung und Bauvorbereitung.

Auch das Vorhaben „City West – Raum für neue Stadtideen“ orientiert sich an dieser Gliederung.

In der ersten Bürgerbeteiligungsphase „City West: Abriss der Hochstraße Nord und was kommt danach“ wurde den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Mitgliedern des Stadtrates eine weitgehend abgeschlossene Vorplanung für die vier Varianten (Hochstraße neu, Hochstraße versetzt, Stadtstraße kurz und Stadtstraße lang) präsentiert. Am 24. März 2014 entschied sich der Stadtrat für die Vorzugsvariante „Stadtstraße lang“ und beauftragte die Verwaltung, die vorliegende Planung zu optimieren und Anregungen aus der Bürgerschaft und der Politik aufzunehmen. Hierbei wurde die Vorplanung am „Nordbrückenkopf“ wieder aufgenommen. Im Zuge dessen haben Ingenieure, Stadt- und Verkehrsplaner sowie Umweltexperten rund zehn Monate lang die Variante planerisch weiter verfeinert. Den aktuellen Planungsstand zu dieser weiterentwickelten Stadtstraße stellt die Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH am Montag, 9. Februar 2015, sowohl dem Stadtrat als auch den Bürgerinnen und Bürgern im Pfalzbau vor. Dieses fünfte Bürgerforum steht unter dem Titel „City West – Stadtstraße lang: Wie geht es weiter? Mit diesem Datum startet auch die zweite große Informations- und Beteiligungsphase „City West – Raum für neue Stadtideen“. Am 23. März 2015 entscheidet der Stadtrat über das weitere planerische Vorgehen. Damit endet die Vorplanungsphase.

Es folgt die Entwurfsphase, in der voraussichtlich ab Frühjahr 2015 die Fördervoranfrage über das rheinland-pfälzische Innenministerium und über den Landesbetrieb für Mobilität Koblenz zum Bund geschickt wird. Sobald die Fördervoranfrage vom Bund beantwortet ist, besteht bei der Stadt Klarheit über die Finanzierung des Projektes. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits bekundet, dass es sich mit 25 Prozent an den Baukosten beteiligen wird, wenn auch der Bund seinen finanziellen Beitrag leistet. Im Jahr 2016 wird die Entwurfsplanung abgeschlossen und der RE-Entwurf fertiggestellt. Dieser RE-Entwurf wird durch das Land technisch und haushaltsrechtlich geprüft und vom Bund genehmigt. Im Laufe der Prüfung und Genehmigung des RE-Entwurfes wird die Genehmigungsplanung vorangetrieben und mit dem Feststellungsentwurf abgeschlossen.
Nach Genehmigung des RE-Entwurfes kann der Feststellungsentwurf der Planfeststellungsbehörde, dem LBM Koblenz, mit dem Antrag auf Planfeststellung übergeben werden. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens werden Bund und Land offiziell einer finanziellen Förderung des Projektes zustimmen. Im Anschluss wird die Ausführungsplanung durchgeführt sowie die Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben und Baufirmen beauftragt. Nun beginnt die rund achtjährige Bauzeit.

Was bedeutet Planfeststellung?
Wie beim Bau eines Hauses ist auch für den Bau einer Straße eine Baugenehmigung erforderlich. Bei großen Projekten heißt diese Planfeststellung. Die Planfeststellung hat den Vorteil, dass sie quasi die Königin unter den Baugenehmigungen ist, weil sie alle erforderlichen Teilgenehmigungen in sich vereinigt. So werden beispielsweise alle Anforderungen aus dem Umweltrecht, Eisenbahnrecht, Straßenrecht, Telekommunikationsrecht etc. behandelt, abgewogen und berücksichtigt. Im Rahmen der Planfeststellung werden die Pläne öffentlich ausgelegt. Damit können sich alle Bürgerinnen und Bürger informieren und prüfen, ob sie von dem Bauvorhaben betroffen sind. Ist das der Fall, können sie bis zu einem festgelegten Termin – Einwände gegen das Vorhaben vorbringen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens darf mit dem Bau der Straße begonnen werden.

Was ist eine Entwurfsplanung?
Die Entwurfsplanung stellt, aufbauend auf der Vorplanung, das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar. Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet die Entwurfsplanung die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung. Es ist auch detailliert festgelegt, welche Anforderungen bezüglich Darstellung und Planungstiefe eine Entwurfsplanung zu erfüllen hat.

Was ist ein RE-Entwurf?
Wer Entwurfsunterlagen für den Neu-, Um- und Ausbau von Bundesfernstraßen vorlegen möchte, hält sich an die „Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE)“. Der RE-Entwurf gliedert sich in neun Hauptpunkte. Diese sind 1. Darstellung des Vorhabens, 2. Begründung des Vorhabens, 3. Vergleich der Varianten, 4. Technische Gestaltung der Baumaßnahme, 5. Angaben zu den Umweltauswirkungen, 6. Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen (z.B. Lärmschutz), 7. Kosten, 8. Verfahren und 9. Durchführung der Baumaßnahme. Mit dem RE-Entwurf ist das fertige Planungskonzept beschrieben.

Was ist eine Genehmigungsplanung?
Die Genehmigungsplanung bereitet alle für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen vor und ergänzt die Entwurfsplanung um die für eine Planfeststellung erforderlichen Angaben.

Was ist ein Feststellungsentwurf?
Ein Feststellungsentwurf enthält die Planungsergebnisse des RE-Entwurfes sowie deutlich umfangreichere Unterlagen zu möglichen Betroffenheiten. So sind beispielsweise ein Grunderwerbsplan sowie alle umweltfachlichen Untersuchungen enthalten.