Frage 9 an Verwaltung

Die Spannbewehrung der Fahrbahnplatte des Referenzbauwerks 167 der Pilzhochstraße ist redundant ausgeführt. Wieviel Prozent Spannkraftverlust sind ohne Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks noch akzeptabel?
Stefan Dolch

Hallo Herr Dolch,

die Fahrbahnplatte des Teilbauwerks 167 ist nicht redundant ausgeführt. Die Spannkraftverluste einzelner Spannglieder könnten prinzipiell bei einer normalen Brücke mit Tragfähigkeitsreserven durch eine Umlagerung kompensiert werden. Da jedoch gemäß der Nachrechnung die Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit bereichsweise (z.B. die Schub- und Biegebemessung in der Fahrbahnplatte) nicht eingehalten sind und die Brücke somit keine rechnerischen Tragfähigkeitsreserven hat, ist eine solche Umlagerung nicht möglich. Aus diesem Grund sind großflächige Spannkraftverluste nicht akzeptabel.
Beim statischen Zustand der Pilzhochstraße befinden wir uns außerhalb der gültigen Norm. Keiner kann eindeutig sagen und belegen welcher Spannkraftverlust noch akzeptabel ist. Somit kann auch kein Experte oder Statiker genau definieren, wann mit einer Verschlechterung der Pilzkonstruktion zu rechnen ist. Aus diesem Grund wird die Pilzkonstruktion kontinuierlich überwacht. Sobald eine Verschlechterung zu erkennen ist, muss die Pilzkonstruktion weiter entlastet werden.

Ihre Stadtverwaltung