Üblich ist bei ÖPNV-Haltestellen ein Radius von

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Üblich ist bei ÖPNV-Haltestellen ein Radius von 300 - 400 m, den Fußgänger bereit zu gehen sind, um zur Haltestelle zu gelangen. Diese Entfernungen gelten als attraktiv. Wie wirkt sich aus, dass im 150 m-Umkreis der neuen Haltestelle niemand wohnt und auch innerhalb von 300 m nur jeweils 1/4-Kreissektor von potenziellen Fahrgästen bewohnt wird? Die Lage ist damit noch schlechter als bisher.

Beantwortet
Antwort der Verwaltung: 

Sehr geehrter Herr Netter,

eine Fläche in einem 300m-Radius um eine Haltestelle gilt im gültigen Nahverkehrsplan der Stadt als durch den ÖPNV erschlossener Bereich. Die Bedeutung einer Haltestelle ergibt sich aber nicht nur aus der erschlossenen Wohnbevölkerung, sondern auch durch die Nähe zu öffentlichen Einrichtungen. In Bezug auf die Erreichbarkeit von Rathaus, Ludwigsplatz und Rheingalerie ergeben sich durch die neue Stadtbahnhaltestelle keine Verschlechterungen, teilweise sogar Verbesserungen. Der Hemshof und der Stadtteil Nord sind durch weitere Haltestellen (z.B. Gartenstraße) entsprechend der Vorgaben ausreichend mit dem ÖPNV erschlossen.

Ihre Stadtverwaltung

Kommentare

Die neue Haltestelle Gartenstraße ist weiter von der Wohnbebauung entfernt als bisher. Bereits nach dem Bau der alten Hst. gartenstr. Gab es einen massiven Fahrgastrückgang, weil Straßenbahn nicht mehr direkt die Wohnbebauung in der Prinzregentenstr. bediente. Nun ist ein weitere Fahrgasteückgang durch die noch weitere Entfernung möglich.