Warum können die Fußgängerübergänge entlang d

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Warum können die Fußgängerübergänge entlang der Stadtstraße nicht als (a) überdachte Brückenübergänge mit Rolltreppen-/Laufbandfunktionen und/oder (b) Unterführungen mit Rolltreppen-/Laufbandfunktionen gestaltet werden?
Aus Sicherheitsgründen sollten die Fußwege dazu entlang der Stadtstraße mit lichtdurchlässigen Absperrungen (Geländer) versehen werden.

Beantwortet
Antwort der Verwaltung: 

Sehr geehrter Gast,

die Erfahrungen mit Fußgängerbrücken zeigen grundsätzlich, dass diese bei Fußgängerinnen und Fußgängern wenig akzeptiert werden, wenn es alternative ebenerdige Querungen in der Nähe gibt. Es sei hier an die ehemalige Fußgängerbrücke vom Parkhaus Zollhof zur Ludwigstraße über die Zollhofstraße erinnert. Trotz der Brücke wurde lieber die Straße, sogar ohne gesicherten Übergang, genutzt. Nach dem zwischenzeitlichen Abriss der Fußgängerbrücke wurde diese nicht wirklich vermisst.

Zudem müssen Fußgängerbrücken Anforderungen an die Barrierefreiheit (Rampen, Aufzug) erfüllen, sodass ein zusätzlicher Aufwand betrieben werden muss und auch im Falle von Rampen erhebliche Flächen benötigt werden. Auch Kosten für den Bau und vorallem auch für den Unterhalt sind zu beachten, da solche technischen Einrichtungen nicht absolut vandalismussicher ausgeführt werden können (vgl. Problematik Rolltreppe am Haltepunkt Mitte).

Ähnliches gilt für Unterführungen, da ein Fußgängertunnel lange Rampen- oder Treppenanlagen bräuchte, für die im Stadtraum kaum Platz vorhanden ist und zudem eine solche Unterführung nur sehr aufwändig barrierefrei gestaltet werden könnte. Noch wichtiger ist jedoch, dass eine zwangsläufig ziemlich lange unterirdische Fußgängerführung auch wieder ein Angstraum darstellen würde, welcher nur ungern genutzt werden würde. Grundsätzlich wird die Notwendigkeit von Fußgängerbrücken/-unterführungen fachlich nicht gesehen.

Absperreinrichtungen sind aus Sicherheitsgründen nicht erforderlich. Sie würden zudem - auch wenn sie transparent ausgeführt würden - zu einem stadtgestalterischen Missstand führen und z.B. auch bei Fahrzeugpannen u.ä. eine ungewünschte Barriere darstellen. Bereits heute gibt es sogar in unserem Stadtgebiet Straßen, welche eine vergleichbare oder sogar höhere Verkehrsbelastung aufweisen und auch ohne Absperreinrichtungen auskommen ohne, dass die Verkehrssicherheit darunter leidet.
Ihre Stadtverwaltung