Wie sieht es mit finanziellen Ausgleich für die Anwohner in unmittelbarer Nähe der Hochstraße Nord.
(Frage aus dem Bürgerforum vom 17. April 2018)
Beantwortet
Antwort der Verwaltung:
Guten Tag,
Betroffene werden im Planfeststellungsverfahren gemäß den gesetzlichen Regelungen entschädigt. Wichtig ist, dass Sie Ihre Betroffenheit im Planfeststellungsverfahren schriftlich mitteilen.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Stadtverwaltung