(6/6) sodass unmittelbar im Anschluss der Fertigstellung der „Stadtstraße Nord“ mit der Tieferlegung der gesamten Hochstraße Süd begonnen werden kann? Ansonsten besteht m.E. die Gefahr, dass mit der sich anschließenden Sanierung der „Weißen Hochstraße“ vollendete Tatsachen geschaffen werden, die einer Gesamtlösung – im Idealfall Tiererlegung – für die gesamte Hochstraße Süd entgegenstehen.
Die dargestellte Lösung mit den Galeriebauwerken ist die einzig technisch und zeitlich umsetzbare Lösung, die uns zur Sicherung des Verkehrsweges B 37 verbleibt. Die Bemessung dieser Galeriebauwerke wird nach der jetzigen gültigen Norm mit allen erforderlichen Nachweisen durchgeführt. Somit kann eine Lebenserwartung von über 30 Jahren gewährleistet werden. Im Rahmen der weiteren Planungen werden die erforderlichen Abmessungen dieser Galeriebauwerke bestimmt.
Die unter Frage 1 angesprochenen Überlegungen werden im Rahmen der weiteren Planungen Berücksichtigung finden, da die neuen Rahmenbauwerke nicht unendlich breit gestaltet werden können und mindestens eine Längsfuge bei den breiten Rahmenbauwerken (ca. 30 Meter) notwendig sein wird. Die Ausbildung der Längsfuge könnte somit so gestaltet werden, dass damit die jeweiligen Fahrtrichtungen berücksichtigt werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keiner genau definieren was mit der Hochstraße Süd in der Zukunft passieren wird. Jedoch ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die dann gültigen gesetzlichen und technischen Vorgaben für die Instandsetzung der "Weißen Hochstraße" eingehalten werden.Eine integrierte Gesamtplanung der kompletten Hochstraße Süd jetzt zu beginnen und die Ergebnisse in die jetzigen Galeriebauwerke einfließen zu lassen ist nicht möglich.
Zur Frage 2:
Da zum jetzigen Zeitpunkt keiner genau definieren kann was mit der Hochstraße Süd in der Zukunft passieren wird, müssen und werden die neuen Galeriebauwerke nach den gültigen Richtlinien hergestellt.