Welche Möglichkeiten sieht das rheinland-pfälzis

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Welche Möglichkeiten sieht das rheinland-pfälzische Kommunalrecht vor, dass durch die Bürger der Beschluss des Stadtrats zu einer ebenerdigen Stadtstraße rückgängig gemacht werden kann? Wie hoch müsste das Bürger-Quorum für einen Bürgerentscheid sein? Kann der Petitionsausschuss des Landtages angerufen werden? Kann der Landesrechnungshof den Bau wegen der Kosten stoppen?

Beantwortet
Antwort der Verwaltung: 

Sehr geehrter Gast,

gemäß § 17a Absatz 2 Nrn. 6 und 7 Gemeindeordnung ist ein Bürgerentscheid nicht zulässig über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen sowie über Vorhaben, für deren Zulassung ein Planfeststellungsverfahren oder ein förmliches Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist. Bei der Stadtstraße handelt es sich um ein Vorhaben, das im Wege eines Bauleitplanverfahrens oder eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt wird. Ein Bürgerentscheid ist daher nicht zulässig.

Gemäß Artikel 11 der Verfassung für Rheinland-Pfalz hat jedermann das Recht, sich mit Eingaben an Landtag zu wenden. Der Landtag hat gemäß Artikel 90a der Verfassung für Rheinland-Pfalz einen Petitionsausschuss bestellt, dem die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Eingaben obliegt. Unseres Wissens unterliegen Petitionen keinen besonderen formellen oder materiellen Vorgaben.

Ob und wie der Landesrechnungshof die Entscheidungen und den weiteren Bauablauf überprüft entscheidet dieser selbst. Unabhängig davon spielen die Bau- und Unterhaltskosten der Straße ohnehin eine wichtige Rolle. Die Stadtstraße ist auch in ihrer weiter entwickelten Form nach wie vor die mit Abstand günstigste Variante im Bau und langfristigen Unterhalt. Ein kompletter oder teilweiser Verzicht auf die Straßenverbindung wurde geprüft (Zu sehen in den FAQ, Seite 5: https://ludwigshafen-diskutiert.de/sites/default/files/Zusammenfassung_F...) und ist nicht möglich. Auch bei den kommenden Gesprächen mit Bund und Land über eine Bezuschussung müssen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgelegt werden.

Ihre Stadtverwaltung

Kommentare

Ich persönlich hoffe das man so Gedanken nicht ins Auge fasst.
Da ich vom Alter her die zukünftige Generation bin und in eine Hochstrasse nicht investieren würde und ich für Ludwigshafen endlich eine Chance sehe wenn die Dunkeln Hochstrassenecken darunter weg sind.

Egal ob Hochstraße oder nicht, sicher sollte die neue Straße sein!
Und das ist sie mit den Kreuzungen eben nicht. Solange die Planung keine Idee für eine Kreuzungsfreie Straße vorlegt ist sie schlicht schlecht. Eine von vier Kreuzungen ist entschärft. Also weiter so und dann bitte komplett Kreuzungsfrei - egal ob oben oder unten!
Ansonsten hoffe ich, dass irgendjemand diesen Irrsinn stoppt.