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Rathaus und Rathaus-Center: Artenschutzrechtliche Vorprüfung verlief unbedenklich



Um beim Rückbau des Rathauses und Rathaus-Centers die Artenschutzgesetze einzuhalten, wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung erstellt. Sie ist für alle Vorhaben und Pläne, welche Fortpflanzungs- und Ruhestätten erheblich beeinträchtigen oder durch vorhabenbedingte Störungen den Erhaltungszustand der Tier-Populationen gefährden könnten, verpflichtend.

Dabei inspizierte ein Team aus Expertinnen und Experten die Fassaden und darunterliegenden Hohlräume. Doch wie die Untersuchung zeigte, haben sich keine Tiere am beziehungsweise im Gebäudekomplex angesiedelt. Weder Fledermäuse noch Vögel oder Nager waren zu finden. Beim Rathaus-Turm war dieses Ergebnis wenig überraschend: Die spiegelglatte Fassade bietet kaum Nistmöglichkeiten. Auf den Vorsprüngen wären Nester oder Quartiere sehr windanfällig gewesen. Dass aber auch die Hohlräume der Mall-Fassade unbesiedelt waren, das überraschte, hätten sich hier zumindest kleine Tiere wohlfühlen können. Um sich zu vergewissern, dass die Wände und Fassaden unbewohnt sind, wurden sie punktuell geöffnet.

Diese Maßnahme ist Bestandteil der vorbereitenden Arbeiten zum Gebäude-Rückbau. Parallel werden die Geschäftslokale und Räume im Inneren auf ihre Bestandteile untersucht. Die Ergebnisse aller Untersuchungen geben letztendlich Aufschluss darüber, wie beim Abbruch des Komplexes vorgegangen werden kann.

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