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Rheinbrücken und Hochstraßen: Tempo 30, Mindestabstand und Überholverbot für LKW

Die zunehmende Verkehrsbelastung der Rheinbrücken, vor allem durch LKW, sorgen dafür, dass zukünftig auf der Kurt-Schumacher-Brücke und der Konrad-Adenauer-Brücke die Geschwindigkeit des LKW-Verkehrs auf 30 km/h begrenzt, ein Überholverbot für LKW eingerichtet und ein Mindestabstand von 50 Metern für LKW festgelegt wird. Um die Verkehrsinfrastruktur zu schonen, werden die vorbeugenden Maßnahmen für die Rheinbrücken auch für das Ludwigshafener Hochstraßensystem übernommen.

Dazu hat die Stadt Mannheim eine Pressemeldung herausgegeben:

www.mannheim.de
 

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