Bau der Helmut-Kohl-Allee: Verwaltung bittet Stadtrat um grünes Licht
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen sieht sich hinsichtlich ihrer Planungen für den Abriss der Hochstraße Nord und den Bau der Helmut-Kohl-Allee durch den seit 4. September veröffentlichten Planfeststellungsbeschluss bestätigt. Sie will nun den Stadtrat am 18. September förmlich um die so genannte Maßnahmegenehmigung bitten. Damit könnten alle wesentlichen Arbeiten zum Bau der Helmut-Kohl-Allee beginnen.
Zum Maßnahmebeschluss im Ratsinformationssystem
Bereits am Montag, 11. September, beschäftigt sich der Bau- und Grundstücksausschuss damit. Ziel der Stadtverwaltung ist es, jetzt alle Weichen so zu stellen, damit das hoch komplexe und eng getaktete Infrastrukturvorhaben termingerecht und planmäßig starten kann.
Weil schon im Herbst Vorbereitungen getroffen werden müssen, damit die Bauarbeiten pünktlich starten können, bittet die Stadtverwaltung den Stadtrat bereits zu diesem frühen Zeitpunkt um die Genehmigung des kompletten Infrastrukturvorhabens: Abriss der Hochstraße Nord und Bau der Helmut-Kohl-Allee. Die Baukosten dafür beziffert die Verwaltung auf 467 Millionen Euro.
Der vom Rat zu treffende Beschluss steht allerdings unter einem Vorbehalt – der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses. Diese liegt dann vor, wenn der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht angefochten wurde; die Offenlagefrist beträgt zwei Wochen ab dem 4. September; die Klagefrist vier Wochen im Anschluss an die Offenlage.
Mit dem bestandskräftigen Beschluss erhält die Stadtverwaltung die endgültige Genehmigung zum Bau der Stadtstraße.
In ihrer Vorlage für den Stadtrat begründet die Stadtverwaltung das Vorhaben als unabweisbar, da es sich um die Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen aus dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) handele.
Diese Verpflichtung erwachse aus den Paragraphen 3 und 5 des Bundesfernstraßengesetzes, in denen die Straßenbaulastträgerschaft und die damit verbundenen Aufgaben dargelegt werden. Erläutert wird ebenso noch einmal, dass die Hochstraße Nord vernünftigerweise wirtschaftlich nicht saniert werden kann. Auch der komplette Planungsprozess, der Prozess der Bürgerbeteiligung sowie der politischen Legitimation des Verwaltungshandelns wird noch einmal aufgezeigt.
Das Infrastrukturprojekt selbst ist bautechnisch in drei Bereiche aufgeteilt: die Westbrücke, die Helmut-Kohl-Allee als Mittelteil und der Nordbrückenkopf am Rhein. Begonnen wird mit der Westbrücke. Hier laufen bereits die Vorarbeiten im Gleisbereich der Deutschen Bahn (DB). Ab März kommenden Jahres startet der eigentliche Brückenbau mit Gründungen, Pfeilern und Überbau. Dabei sind lange im Vorfeld ausgehandelte Sperrfristen der DB einzuhalten.
Der Bau der Helmut-Kohl-Allee soll zu Beginn des Jahres 2024 ausgeschrieben werden. Kurz darauf folgen die Leistungen für den Nordbrückenkopf, die 2025 beginnen. Somit werden die Bauarbeiten im Jahr 2024 beginnen und im Jahr 2031 abgeschlossen sein. Parallel dazu soll die Hochstraße Süd Anfang 2026 nach dem Lückenschluss und der Modernisierung der Weißen Hochstraße wieder komplett für den Verkehr freigegeben sein.
Damit alles termingerecht geschehen kann, muss die Stadtverwaltung bereits im Herbst weitere Arbeiten vergeben. Grundlage dafür ist die Maßnahmengenehmigung durch den Stadtrat. Damit der Bau der Westbrücke pünktlich starten kann, müssen erste Arbeiten im Rampenbereich im November starten.
Gleiches gilt für Rodungsarbeiten, die bis Ende Februar 2024 abgeschlossen sein müssen. Betroffen davon sind vor allem Bäume und Sträucher entlang von Gleisanlagen und Straßen.
Die Rodung wird durch das Pflanzen von über 900 Bäumen mehr als kompensiert. Ebenfalls noch 2023 muss die Stadtverwaltung für Ersatzhabitate für schätzungsweise einige hundert Mauereidechsen sorgen. Im Frühjahr 2024 ziehen die Eidechsen dann in ihre neue Umgebung, die bis dahin entsprechend bewachsen ist. Der Umzug der Eidechsen ist Voraussetzung für den Start der Bauarbeiten für die Westbrücke.
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