1 Welche Schäden sind in den kommenden Jahren an den Lagern unter den Schützen zu erwarten und welche Einschränkungen sind durch die Schadenbehebungen an den Lagern zu erwarten?
2 Bei der vorgestellten Galeriesanierung entsteht ein Erscheinungsbild ähnlich den Berliner S-Bahn-Bögen. Welche Nutzungen sind für die Nutzung angedacht, die nicht für den fahrenden Verkehr genutzt werden können?
3 Wie können Finanzierungszusagen von Bund und Land schneller erreicht werden als bei der Hochstraße Nord?
4 Die Lager der Pilzhochstraße liegen unter den Stützen. Wie wird das Lager der Galeriebrücke so ausgeführt, das die Pilzhochstraße und die Galeriebrücke spannungsfrei harmonieren?
5 Nicht verfolgt wurde die Möglichkeit die Hochstraße stillzulegen. Dies würde bedeuten, dass der Verkehr Richtung West z.B. durch die Wredestraße, Richtung Osten z.B. durch die Dammstraße geführt werden müsste. Durch die Überlastung dieser Ausweichstrecken würden sich automatisch auf Radverkehr und öffentlichen Verkehr ergeben. Warum wurde diese Möglichkeit nicht in Betracht gezogen? Warum werden Streusalze verwendet, wenn sie den Bauwerken schaden? Alternativ stehen abstumpfende Materiealien wie Splitt zur Verfügung, die den Bauwerken weniger schaden und somit nachhaltiger sind. Bei Eis und Schnee sind Autofahrer zu vorsichtiger Fahrweise angehalten. Es gibt somit keine Pflicht zur Streusalzverwendung.
(Frage aus dem Bürgerforum vom 17. April 2018)
Guten Tag,
zu Frage 1:
Aktuell sind keine neuen Schäden an den Lagern bekannt. Diese wurden in den Jahren 2015-2016 neu hergestellt. Aus jetziger Sicht sind keine Einschränkungen zur erwarten.
zu Frage 2:
Aktuell sind die Planungen noch nicht in einem Stadium an dem über eine Nutzung der Flächen unterhalb der neuen Bauwerke nachgedacht werden kann. Es gibt noch viele Detailfragen die im Rahmen der vertieften Planungen beantwortet werden müssen. Erst wenn feststeht, welche Abmessungen die jeweiligen Unterstützungsbauwerke ("Galeriebauwerke") haben, kann über eine Nutzung der Galeriebauwerke nachgedacht werden. Natürlich unter Berücksichtigung, dass oberhalb eine Bundesstraße verläuft und die Galeriebauwerke nach DIN 1076 weiterhin handnah geprüft werden können. Sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten werden im Zuge der weiteren Planung untersucht. Feststeht, dass Angsträume vermieden werden müssen.
zu Frage 3:
Die Stadt Ludwigshafen hat unmittelbar nach dem Sonderstadtrat den Bundesverkehrsminister, den Bundesfinanzminister, die Ministerpräsidentin und den Landesverkehrsminister angeschrieben und die schwierige Situation noch einmal ausführlich erläutert. Die Baulastträgerschaft liegt derzeit bei der Stadt Ludwigshafen, dass heißt Bund und Land müssten nicht fördern! Der Kämmerer der Stadt Ludwigshafen Dieter Feid / der Stadtvorstand bemühen sich derzeit um entsprechende Termine bei den Entscheidungsträgern, um noch einmal persönlich das Thema zu erörtern und auf die dringend sanierungsbedürftigen Hochstraßen und deren wesentliche Rolle in der Metropolregion hinzuweisen. Ob und inwieweit sich die Verantwortlichen bei Bund und Land schneller entscheiden bleibt abzuwarten.
zu Frage 4:
Eine Antwort hierzu ist im jetzigen frühen Planungsstadium nicht fundiert. Dieses sind Detailfragen, welche im Rahmen der Vorplanung geklärt werden müssen.
zu Frage 5:
Der Straßenzug der Hochstraße Süd ist eine wichtige Verkehrsader für die gesamte Metropolregion, auf ihm fahren mehr Kfz als auf der Hochstraße Nord. Eine Stilllegung des Verkehrsweges und eine Überleitung der Verkehrsströme auf Wredestraße und Dammstraße ist aufgrund des Verkehrsaufkommens nicht möglich. Im Rahmen der Vorplanung können nur Möglichkeiten betrachtet werden die eine ansatzweise annähernde Leistungsfähigkeit besitzen um diese Verkehrsströme aufnehmen zu können.
Antwort Frage 5 zum Streusalz:
Die Stadt Ludwigshafen ist verkehrssicherungspflichtig für den im Stadtgebiet verlaufenden Verkehrsweg der B 37. Hierzu steht uns in den Wintermonaten "Lauge" zur Verfügung, welche bei Schnee und Eis auf der B 37 gestreut wird. Splitt kann bei überfrierender Nässe nicht eingesetzt werden. Zusätzlich existieren entlang der Verkehrsweges B 37 verschiedene Steigungen im Straßenverlauf die im Winter wahrscheinlich ohne Salz nicht überwunden werden können. Entsprechend müssen in den Wintermonaten auch die ganzen Auf- und Abfahrten mit dem entsprechenden Gefälle auch befahrbar bleiben.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Stadtverwaltung