Mit welchen Maßnahmen möchten sie den ÖPNV wäh

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Mit welchen Maßnahmen möchten sie den ÖPNV während der Bauphase entlasten? Insbesondere der Verkehr von/zu BASF?

Mit welchem Geräuschpegel ist durchschnittlich während der Bauzeit in der Umsetzung zu rechnen?

Ist die Planung einer urbanen Seilbahn in Ludwigshafen vollständig abgeschlossen und somit nicht umsetzbar?

(Frage aus dem Bürgerforum vom 17. April 2018)

Beantwortet
Antwort der Verwaltung: 

Guten Tag,

zu Frage 1:
Wir gehen davon aus, dass damit gemeint ist, wie Entlastungen im Kfz-Verkehr durch Verbesserungen im ÖPNV erreicht werden können. Die hierzu vorgeschlagenen städtischen Maßnahmen sind unter
http://www.ludwigshafen-diskutiert.de/aktuelles/oepnv-konzept-als-vorlag... zu finden. Darüber hinaus sind Maßnahmen in der Region geplant und zum Teil bereits realisiert. Insbesondere zu nennen sind hier die Kapazitätserhöhung im S-Bahn-Verkehr, die Elektrifizierung und Einbindung des BASF-Gleise zwischen Hauptbahnhof und Werksgelände in das S-Bahn-System sowie die Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Projekt RHB 2015.

Zu Frage 2:
Hochstraße Süd: Momentan ist von einem ganz normalen Baulärm auszugehen, der in den besonderen umweltrechtlichen Vorschriften vorgegeben ist. Natürlich wird im Rahmen der weiteren Planungen ein Gutachten zum erwarteten Baustellenlärm erstellt und bei Bedarf Maßnahmen getroffen, um den Baustellenlärm zu reduzieren.
Hochstraße Nord: Baustellen sind nach § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz so einzurichten und zu betreiben, dass von ihnen keine schädlichen Umweltwelteinwirkungen ausgehen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Bei der Prüfung dieses Sachverhaltes sind die entsprechend der städtebaulichen Nutzungen des Einwirkungsbereiche der Baustelle nach AVV Baulärm ermittelten Immissionsrichtwerte maßgebend. Für den Tageszeitraum (7 bis 20 Uhr) werden diesbezüglich gemäß AVV Baulärm keine Anforderungen gestellt. Als Maßnahme im Vorfeld der Bauarbeiten sind bevorzugt geräuscharme Bauverfahren vorzusehen bzw. die Verwendung geräuscharmer Maschinen, die dem Stand der Lärmminderungsdruck entsprechen.
Ein erstelltes Baulärmgutachten hat ergeben, dass es tagsüber zu keiner Überschreitung von 70 dB(A) kommt.

Frage 3:
Für eine urbane Seilbahn zwischen Ludwigshafen und Mannheim wurde im Auftrag des Verkehrsverbundes (VRN) eine Potentialanalyse erstellt. Im Ergebnis dieser Analyse ist nur ein geringes Verlagerungespotential zur Entlastung des Kfz-Verkehrs erkennbar. Unter Berücksichtigung der abzusehenden Probleme bei der Finanzierung, beim Bau der erforderlichen Stationen und der Lösung der der rechtlichen Probleme wurde deshalb der Bau einer urbanen Seilbahn nicht weiter verfolgt.

Mit freundlichem Gruß
Ihre Stadtverwaltung