Wie lange ist der Ludwigshafener Stadtrat an seine Entscheidung zum Neubau der Stadtstraße gebunden (3 Jahre wie in Baden-Würtemberg bei Gemeinderatsentscheidungen)?
Sehr geehrter Gast,
eine Bindungsfrist für Entscheidungen des Gemeinderats gibt es weder in Baden-Württemberg noch in Rheinland-Pfalz.
Die in der Frage angesprochene 3-Jahres-Frist betrifft Bürgerbegehren. In Baden-Württemberg darf ein Bürgerbegehren nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist. Auch kann ein erfolgreicher Bürgerentscheid nur innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. In Rheinland-Pfalz gilt eine identische Regelung.
Ihre Stadtverwaltung