Informelle Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2022 sowie im 1. Halbjahr 2023
Formelle Beteiligungen im Rahmen des Baugesetzbuches im 2. Halbjahr 2022 sowie im 2. Halbjahr 2023
Informelle Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2022 sowie im 1. Halbjahr 2023
Formelle Beteiligungen im Rahmen des Baugesetzbuches im 2. Halbjahr 2022 sowie im 2. Halbjahr 2023
27. September 2021, 18 Uhr
Informationen zu den Teiländerungen im FNP finden Sie auf der Seite der Stadt Ludwigshafen
Alle rund 300 eingegangenen Beiträge wurden in einem Auswertungsbericht, der den Mitgliedern des Bau- und Grundstücksauschusses am Montag, 31. Januar 2022, vorgestellt wurde, zusammengefasst und die weitere Vorgehensweise dargelegt. Viele Bürgerinnen und Bürger und Interessensverbände haben das Angebot, sich in dieser ersten informellen Phase zu beteiligen, angenommen und genutzt.
Zum Auswertungsbericht
Bundeszuschuss Klimaanpassungskonzept beauftragt
Wie bedeutsam Klimaschutz und in Folge des bereits eingetretenen Klimawandels Klimaanpassung auf kommunaler Ebene sind, hat auch das Ergebnis des Beteiligungsdialogs deutlich aufgezeigt. Der Bund hat ein Förderprogramm für ein Klimaanpassungskonzept aufgesetzt, die Zulassung einen Förderantrag zu stellen, wurde von der Stadt Ludwigshafen frühzeitig im November 2020 beantragt. Erst im Oktober 2021 wurde die Möglichkeit zur Einreichung eines konkretisierten Antrags gegeben. Diesen wurde gemeinsam mit BASF SE und dem Kompetenzzentrum Klimawandelfolgen Rheinland-Pfalz Ende Dezember 2021 eingereicht. Die Stadt rechnet mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwölf Monaten bis fundierte Aussagen aus dem Klimaanpassungskonzept vorliegen. Entsprechend kommt es auch beim Flächennutzungsplan zu Verzögerungen. Das neue gesamtstädtische Klimaanpassungskonzept wird die Stadt gegenüber dem vorhandenen Klimagutachten in ihrer Beurteilungsschärfe zusätzlich qualifizieren und wertvolle Impulse geben.
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist ein Planungsinstrument der Stadt, mit dem die Art der Bodennutzung für das Stadtgebiet gesteuert werden soll. Diese muss im Einklang mit der übergeordneten Planungsebene der Regionalplanung stehen. Zugleich soll die Regionalplanung die Darstellungen im städtischen Flächennutzungsplan berücksichtigen.
Als förmliches Instrument gemäß Baugesetzbuch soll er Flächenbedarfe ermitteln und Aussagen zu deren räumlichen Verteilung treffen. Dabei führt er Fachplanungen und informelle Konzepte zusammen, untersucht mögliche Erweiterungsflächen und bewertet diese.
Er formuliert keine allgemeinen Leitbilder der Stadtentwicklung. Auch ersetzt er keine thematischen Konzepte z.B. zum Klimaschutz, Verkehr, Wohnungsbau oder zur Landschaftsentwicklung. Vielmehr prüft er vorliegende Konzepte, soweit vorhanden, auf ihre Flächenrelevanz, führt sie zusammen und versucht in diesem Sinne städtische Handlungsspielräume für die künftige räumliche Entwicklung zu eröffnen.
Vorrangig werden folgende Flächen dargestellt:
Da sich die Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre ändern, sollen Städte und Gemeinden ihre Flächennutzungspläne in regelmäßigen Intervallen fortschreiben.
Der geltende Flächennutzungsplan‘99 ist mittlerweile 20 Jahre alt und wurde bereits vielfach räumlichen und thematischen Teiländerungen unterzogen. Im Sinne des Gesetzgebers ist darum eine Gesamtfortschreibung notwendig.
Anders als die Festsetzungen in einem Bebauungsplan entfalten die Darstellungen in einem Flächennutzungsplan in der Regel keine verbindliche Außenwirkung. Er dient der Selbstbindung der Gemeinde im Verhältnis zur übergeordneten Behörde. Mittelbar kann sich eine Auswirkung ergeben, wenn eine dargestellte Entwicklungsoption über einen Bebauungsplan in verbindliches Recht umgesetzt wird. Dies erfolgt dann in einem eigenständigen Verfahren unter erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Erarbeitung des Flächennutzungsplans ist eine Aufgabe der Stadt und obliegt dem Geschäftsbereich der Stadtplanung. Diese hat die Erarbeitung nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren mit Beschluss des Bauausschusses vom 17.08.2020 an die bhm Planungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bruchsal vergeben. Die Planungsgesellschaft verfügt über umfassende Erfahrungen sowohl in der Stadtplanung, als auch in der Landschaftsplanung und bietet damit gute Voraussetzungen alle Aspekte der räumlichen Entwicklung gut miteinander zu verknüpfen.
Nach Abschluss des Verfahrens ist der Flächennutzungsplan durch den Stadtrat zu beschließen.
Das Verfahren wird in mehreren Stufen ablaufen. In der aktuellen Phase müssen alle Grundlagen zusammengetragen und wesentliche Zukunftsthemen diskutiert werden. Daraus wird das Planungsbüro einen Vorentwurf entwickeln. Neben den zwei förmlich und gesetzlich geregelten Beteiligungsverfahren wird es mehrere informelle Beteiligungen geben bei denen sich Bürgerinnen und Bürger mit Anregungen einbringen können. Eine solche erste informelle Beteiligung erfolgt am 27. September 2021 über die Online-Plattform www.ludwigshafen-diskutiert.de.
Für die Gesamtplanung ist ein Zeitraum von 3 Jahren angestrebt. Dabei ergeben sich Abhängigkeiten aus dem Verfahrensverlauf der übergeordneten Regionalplanung, die ebenfalls gerade fortgeschrieben wird und dem Vorliegen begleitender Gutachten, wie z.B. Klimagutachten oder der Fortentwicklung des Landschaftsplans.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Bereich Stadtplanung unter folgendem Kontakt:
Dipl.Ing. Hanno Babelotzky
Telefon: 0621 504-3247
E-Mail: flaechennutzungsplan@ludwigshafen.de
https://www.ludwigshafen.de/nachhaltig/planen-bauen-wohnen/bauleitplanung/flaechennutzungsplan