Frische Ideen für die City
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Worum geht es?
Worum geht es?
Ludwigshafens Innenstadt erhält ein neues Gesicht: In den kommenden Jahren sollen die City und die angrenzenden Quartiere moderner werden und sich für neue, zeitgemäße Formen des Wohnens, Arbeitens und Einkaufens öffnen. Hierfür kann die Stadtverwaltung spezielle Förderprogramme nutzen.
Es handelt sich um die Landesinitiative "Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren“ und um das Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Entwicklung“. In seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschloss der Stadtrat, zur Vorbereitung des vorläufigen Stadterneuerungsgebietes Mitte/Innenstadt aus diesen Stadtumbaumitteln drei externe Büros mit der Vorbereitenden Untersuchung (VU), dem Erstellen eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und eines Rahmenplanes zu beauftragen.
Was bisher geschah:
Was bisher geschah:
Das von der Stadt Ludwigshafen in Auftrag gegebene Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ist so weit fortgeschritten, dass der Öffentlichkeit erste Zwischenergebnisse des Konzepts präsentiert werden können.
Der aktuelle Arbeitsstand des Konzepts baut auf der umfassenden Vorbereitenden Untersuchung auf. Dazu wurden vorliegende Plangrundlagen ausgewertet und weitere Informationen im Rahmen von zahlreichen Vor-Ort-Begehungen erhoben. Die Fachstellen der Verwaltung und politische Vertreter*innen wurden in verschiedenen Formaten beteiligt. Auch flossen die Stimmen der Bürger*innen im Rahmen einer ersten Online-Beteiligung im Juni 2021 ein.
Zehn Themenfelder (beispielsweise das Themenfeld „Kultur und Freizeit“ oder „Grün- und Freiräume“) wurden hierbei in einer sektoralen Analyse genauer beleuchtet. Die Zusammenfassung erfolgte im Anschluss in einem „Stärken-Schwächen-Plan“.
Wie kann ich mich beteiligen?
Wie kann ich mich beteiligen?
Vom 22. September bis 4. Oktober 2022 konnten Bürger*innen Ihre Meinung zum Arbeitsstand des Entwicklungskonzepts kundtun. Die strategischen Leitplanken und erarbeiteten Zielvorstellungen für die Innenstadt sind zusammenfassend dargestellt. Anhand eines Kartendialogs konnten außerdem konkrete Projekte und Planungen des vorläufigen Maßnahmenkatalogs kommentiert, priorisiert und ergänzt werden.
FAQ
Was sind Vorbereitende Untersuchungen?
Was sind Vorbereitende Untersuchungen?
Damit ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden kann, müssen zunächst Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden. Dabei werden Erkenntnisse über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet gewonnen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen als Beurteilungsgrundlage für die Notwendigkeit der Sanierung. Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen vor allem städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet aufzeigen und sowohl positive als auch negative Auswirkungen einer Sanierung für die Betroffenen näher beleuchten.
Ergibt die Summe der Untersuchungsergebnisse, dass die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse liegt, kann ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden. Die rechtliche Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen ist in Paragraf 141 des Baugesetzbuchs begründet.
Wer führt die Vorbereitenden Untersuchungen durch?
Wer führt die Vorbereitenden Untersuchungen durch?
Die Vorbereitenden Untersuchungen werden in der Regel nicht von der Stadtverwaltung selbst ausgeführt, sondern an externe Planungsbüros vergeben. Dazu wird der Auftrag zunächst ausgeschrieben, um ihn in einem Vergabeverfahren einen passenden Bewerber zu finden. Dabei wird das Büro anhand zuvor festgelegter Kriterien ausgewählt.
Was ist ein Rahmenplan?
Was ist ein Rahmenplan?
Für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes muss ein so genannter Rahmenplan aufgestellt werden: Nach einer Bestandsaufnahme erfolgt eine Potentialermittlung und es werden Ziele formuliert. Darüber hinaus wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, um durch verschiedene Instrumente die Ziele der Sanierung zu erreichen und eine positive Entwicklung der Innenstadt langfristig zu sichern. Der Rahmenplan steht als informelles Planungsinstrument auf der Planungsebene zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan.
Was ist ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet?
Was ist ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet?
Sollen in einem Teil der Stadt städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann die Gemeinde dieses Gebiet durch Beschluss förmlich festlegen. Dabei ist die Größe des Gebiets so zu wählen, dass eine zweckmäßige Durchführung des Gebiets möglich ist. Es sollte also nicht zu groß, zu klein oder ungünstig geschnitten sein. Die Ziele städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und förmlich festgelegter Sanierungsgebiete sind die Behebung städtebaulicher Missstände, wodurch das Gebiet wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.
Die Festlegung des Sanierungsgebiets erfolgt mit der Sanierungssatzung, die ortsüblich bekannt gemacht werden muss. In der Satzung wird auch der Zeitrahmen der Sanierung festgelegt, die nach 15 Jahren abgeschlossen sein sollte. Die Sanierung kann im klassischen oder vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wobei bei letzterem diverse sanierungsrechtliche Vorschriften und Rechtsfolgen ausgeschlossen sind.
Die rechtliche Grundlage der Sanierungssatzung ist in Paragraf 142 des Baugesetzbuchs begründet. Mit der Sanierungssatzung erfolgt auch der Eintrag eines Sanierungsvermerks in das Grundbuch der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke. Somit ist für jedes Grundstück eindeutig zu erkennen ob es in einem Sanierungsgebiet liegt oder nicht.
Welche Auswirkungen hat ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet auf Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen?
Welche Auswirkungen hat ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet auf Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen?
Bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge in einem Sanierungsgebiet bedürfen der Genehmigung der Gemeinde, sofern von diesen nicht abgesehen wird. Die zu genehmigenden Vorhaben und Rechtsvorgänge sind in Paragraf 144 Baugesetzbuch genannt und hier aufgelistet:
- Abschluss von befristeten Miet- und Nutzungsverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
- Der Kaufvertrag einer Veräußerung eines Grundstücks
- Die zugrundeliegende schuldrechtliche Vereinbarung beispielsweise die Bestellung von Grundpfandrechten.
Um Verzögerungen bei der sanierungsrechtlichen Genehmigung zu vermeiden werden Eigentümer und Eigentümerinnen gebeten sich frühzeitig mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen.
Sind Sanierungsmaßnahmen förderfähig?
Sind Sanierungsmaßnahmen förderfähig?
Nach den Paragrafen 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt. Um derartige Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahmen erhöht steuerlich absetzen zu können, wird eine Bescheinigung der Stadt Ludwigshafen benötigt. Voraussetzung dafür ist, dass vor Beginn der Modernisierung eine Vereinbarung über die Modernisierung und Instandsetzung mit der Stadt Ludwigshafen abgeschlossen wurde.
Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?
Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?
Nach Abschluss der Online-Beteiligung beginnt die finale Arbeitsphase des Planungsprozesses. Das Planungsteam überarbeitet gemeinsam mit den Fachstellen der Verwaltung die übergeordneten Ziele des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und finalisiert den Maßnahmenkatalog. Hierbei finden selbstverständlich die Ergebnisse der Online-Beteiligung und der Aktionstage vom 20. bis 22. September 2022 Berücksichtigung.
Der Letzte Arbeitsschritt ist die Erstellung des Rahmenplans. Dieser ist die Grundlage für die Ausweisung des geplanten Sanierungsgebiets. Der Rahmenplan enthält eine Übersicht der Sanierungsziele, eine Maßnahmenliste und deren konkrete Verortung in Planzeichnungen. Der Beschluss des ISEK und des Rahmenplans ist für Ende des Jahres 2022 vorgesehen.
Wo kann ich mich informieren, wenn ich weitere Fragen habe?
Wo kann ich mich informieren, wenn ich weitere Fragen habe?
Weitere Auskünfte erteilt der Bereich Stadterneuerung:
Michael Bentz
Telefon: 0621 504-2968
michael.bentz@ludwigshafen.de