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Frische Ideen für die City

Grafik zur lebenswerten Innenstadt von Ludwigshafen. Machen Sie mit!

Frische Ideen für die City

Ludwigshafens Innenstadt erhält ein neues Gesicht.

Karte der Innenstadt von Ludwigshafen mit farbigen Markierungen

Zielbild

Handlungsfelder und Planungsziele

Aufbauend auf der umfangreichen Vorbereitenden Untersuchung ergeben sich thematische Handlungsfelder mit Planungszielen für die Zukunft der Innenstadt.

Das Handlungsfeld Begegnungsraum fasst die Themen Freiraum, Klima und Mobilität zusammen. Das übergeordnete Ziel ist die klimaresiliente und autoarme Gestaltung der Innenstadt. 

Das Handlungsfeld Lebenswelt behandelt die Themen Quartiersentwicklung, Wohnen und soziale Infrastruktur. Übergeordnetes Ziel ist die Stärkung der Innenstadt als attraktiver Wohnstandort. 

Das Handlungsfeld Erlebnisraum beschäftigt sich mit den Themen Handel, Kultur und Freizeit. Hierbei stehen die Schaffung und Schärfung der Straßenprofile, die Aktivierung der Erdgeschosspotenziale sowie der Ausbau des Freizeitangebots im Vordergrund.

Downloads

Schematische Karte der Innenstadt zum Zielbild

ISEK Zukunftsbild, September 2022

2022
Stadtentwicklung
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Schematische Karte der Innenstadt zum Handlungsfeld Begegnungsraum

ISEK Handlungsfeld 1 Begegnungsraum

2022
Stadtentwicklung
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Schematische Karte der Innenstadt zum Handlungsfeld Lebenswelt

ISEK Handlungsfeld 2 Lebenswelt

2022
Stadtentwicklung
Datei
Schematische Karte der Innenstadt zum Handlungsfeld Erlebnisraum

ISEK Handlungsfeld 3 Erlebnisraum

2022
Stadtentwicklung
Datei

Zukunftsbild einer vielfältigen Wohn-Innenstadt

Aus den strategischen Handlungsfeldern Begegnungsraum, Lebenswelt und Erlebnisraum Innenstadt ergibt sich das Zukunftsbild einer vielfältigen, funktional durchmischten Wohn-Innenstadt. Es bildet eine langfristige Perspektive für den Umbau und die Aufwertung der Innenstadt ab. 

  • Profilierung der Innenstadt als attraktiver, funktionsgemischter Wohnstandort
  • Ausbildung von autoarmen (bspw. vom Durchgangsverkehr befreiten) Teilquartieren und die Abwicklung des Hauptverkehrs über den „City-Ring“
  • Profilierung der Bismarckstraße als verkehrsberuhigte und attraktive Wohnstraße („Nachbarschaftsboulevard“)
  • Aufwertung und Klimaanpassung öffentlicher Grün- und Platzflächen, sowie Aufbau eines Grünverbundsystems
  • Klimaangepasste sowie fußgänger- & radfahrerfreundliche Straßengestaltung
  • Förderung des ÖPNV und der aktiven Mobilität (Rad- & Fußverkehr) in der Bahnhofstraße und Kaiser-Wilhelm-Straße
  • Konzentration des hochwertigen Einzelhandels in der Ludwigstraße
  • Stärkung der kulturellen und sozialen Einrichtungen
  • Einrichtung eines City- und Quartiersmanagements 
Grafik von Personen auf einer Karte zur Innenstadt

Abschlussveranstaltung Frische Ideen für die City

Am Dienstag, 15. November 2022, fand von 18.30 bis 20 Uhr eine digitale Abschlussveranstaltung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Mitte/Innenstadt statt.

 

Grafik von Personen auf einer Karte zur Innenstadt

Frische Ideen für die City 2022

Vom 22. September bis 4. Oktober 2022 konnten Sie die Planungen zur Innenstadt auf der Karte kommentieren und ergänzen: Wie schätzen Sie das bisher erarbeitete Konzept und die Maßnahmen ein? Welche Projektideen haben Sie? Was wünschen Sie sich für eine zukunftsfähige Innenstadt?

 

Informationen

Worum geht es?

Ludwigshafens Innenstadt erhält ein neues Gesicht: In den kommenden Jahren sollen die City und die angrenzenden Quartiere moderner werden und sich für neue, zeitgemäße Formen des Wohnens, Arbeitens und Einkaufens öffnen. Hierfür kann die Stadtverwaltung spezielle Förderprogramme nutzen.

Es handelt sich um die Landesinitiative "Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren“ und um das Bund-Länder-Programm "Wachstum und nachhaltige Entwicklung“. In seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschloss der Stadtrat, zur Vorbereitung des vorläufigen Stadterneuerungsgebietes Mitte/Innenstadt aus diesen Stadtumbaumitteln drei externe Büros mit der Vorbereitenden Untersuchung (VU), dem Erstellen eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und eines Rahmenplanes zu beauftragen.

Was bisher geschah:

Das von der Stadt Ludwigshafen in Auftrag gegebene Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ist so weit fortgeschritten, dass der Öffentlichkeit erste Zwischenergebnisse des Konzepts präsentiert werden können. 

Der aktuelle Arbeitsstand des Konzepts baut auf der umfassenden Vorbereitenden Untersuchung auf. Dazu wurden vorliegende Plangrundlagen ausgewertet und weitere Informationen im Rahmen von zahlreichen Vor-Ort-Begehungen erhoben. Die Fachstellen der Verwaltung und politische Vertreter*innen wurden in verschiedenen Formaten beteiligt. Auch flossen die Stimmen der Bürger*innen im Rahmen einer ersten Online-Beteiligung im Juni 2021 ein.

Zehn Themenfelder (beispielsweise das Themenfeld „Kultur und Freizeit“ oder „Grün- und Freiräume“) wurden hierbei in einer sektoralen Analyse genauer beleuchtet. Die Zusammenfassung erfolgte im Anschluss in einem „Stärken-Schwächen-Plan“. 

Wie kann ich mich beteiligen?

Vom 22. September bis 4. Oktober 2022 konnten Bürger*innen Ihre Meinung zum Arbeitsstand des Entwicklungskonzepts kundtun. Die strategischen Leitplanken und erarbeiteten Zielvorstellungen für die Innenstadt sind zusammenfassend dargestellt. Anhand eines Kartendialogs konnten außerdem konkrete Projekte und Planungen des vorläufigen Maßnahmenkatalogs kommentiert, priorisiert und ergänzt werden. 

FAQ

Was sind Vorbereitende Untersuchungen?

Damit ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden kann, müssen zunächst Vorbereitende Untersuchungen durchgeführt werden. Dabei werden Erkenntnisse über die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet gewonnen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen als Beurteilungsgrundlage für die Notwendigkeit der Sanierung. Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen vor allem städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet aufzeigen und sowohl positive als auch negative Auswirkungen einer Sanierung für die Betroffenen näher beleuchten.

Ergibt die Summe der Untersuchungsergebnisse, dass die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse liegt, kann ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden. Die rechtliche Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen ist in Paragraf 141 des Baugesetzbuchs begründet.

Wer führt die Vorbereitenden Untersuchungen durch?

Die Vorbereitenden Untersuchungen werden in der Regel nicht von der Stadtverwaltung selbst ausgeführt, sondern an externe Planungsbüros vergeben. Dazu wird der Auftrag zunächst ausgeschrieben, um ihn in einem Vergabeverfahren einen passenden Bewerber zu finden. Dabei wird das Büro anhand zuvor festgelegter Kriterien ausgewählt.

Was ist ein Rahmenplan?

Für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes muss ein so genannter Rahmenplan aufgestellt werden: Nach einer Bestandsaufnahme erfolgt eine Potentialermittlung und es werden Ziele formuliert. Darüber hinaus wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, um durch verschiedene Instrumente die Ziele der Sanierung zu erreichen und eine positive Entwicklung der Innenstadt langfristig zu sichern. Der Rahmenplan steht als informelles Planungsinstrument auf der Planungsebene zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan.

Was ist ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet?

Sollen in einem Teil der Stadt städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, kann die Gemeinde dieses Gebiet durch Beschluss förmlich festlegen. Dabei ist die Größe des Gebiets so zu wählen, dass eine zweckmäßige Durchführung des Gebiets möglich ist. Es sollte also nicht zu groß, zu klein oder ungünstig geschnitten sein. Die Ziele städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und förmlich festgelegter Sanierungsgebiete sind die Behebung städtebaulicher Missstände, wodurch das Gebiet wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.

Die Festlegung des Sanierungsgebiets erfolgt mit der Sanierungssatzung, die ortsüblich bekannt gemacht werden muss. In der Satzung wird auch der Zeitrahmen der Sanierung festgelegt, die nach 15 Jahren abgeschlossen sein sollte. Die Sanierung kann im klassischen oder vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wobei bei letzterem diverse sanierungsrechtliche Vorschriften und Rechtsfolgen ausgeschlossen sind.

Die rechtliche Grundlage der Sanierungssatzung ist in Paragraf 142 des Baugesetzbuchs begründet. Mit der Sanierungssatzung erfolgt auch der Eintrag eines Sanierungsvermerks in das Grundbuch der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke. Somit ist für jedes Grundstück eindeutig zu erkennen ob es in einem Sanierungsgebiet liegt oder nicht.

Welche Auswirkungen hat ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet auf Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen?

Bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge in einem Sanierungsgebiet bedürfen der Genehmigung der Gemeinde, sofern von diesen nicht abgesehen wird. Die zu genehmigenden Vorhaben und Rechtsvorgänge sind in Paragraf 144 Baugesetzbuch genannt und hier aufgelistet:

  • Abschluss von befristeten Miet- und Nutzungsverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
  • Der Kaufvertrag einer Veräußerung eines Grundstücks
  • Die zugrundeliegende schuldrechtliche Vereinbarung beispielsweise die Bestellung von Grundpfandrechten.

Um Verzögerungen bei der sanierungsrechtlichen Genehmigung zu vermeiden werden Eigentümer und Eigentümerinnen gebeten sich frühzeitig mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen.

Sind Sanierungsmaßnahmen förderfähig?

Nach den Paragrafen 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt. Um derartige Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahmen erhöht steuerlich absetzen zu können, wird eine Bescheinigung der Stadt Ludwigshafen benötigt. Voraussetzung dafür ist, dass vor Beginn der Modernisierung eine Vereinbarung über die Modernisierung und Instandsetzung mit der Stadt Ludwigshafen abgeschlossen wurde.

Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?

Nach Abschluss der Online-Beteiligung beginnt die finale Arbeitsphase des Planungsprozesses. Das Planungsteam überarbeitet gemeinsam mit den Fachstellen der Verwaltung die übergeordneten Ziele des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und finalisiert den Maßnahmenkatalog. Hierbei finden selbstverständlich die Ergebnisse der Online-Beteiligung und der Aktionstage vom 20. bis 22. September 2022 Berücksichtigung. 

Der Letzte Arbeitsschritt ist die Erstellung des Rahmenplans. Dieser ist die Grundlage für die Ausweisung des geplanten Sanierungsgebiets. Der Rahmenplan enthält eine Übersicht der Sanierungsziele, eine Maßnahmenliste und deren konkrete Verortung in Planzeichnungen. Der Beschluss des ISEK und des Rahmenplans ist für Ende des Jahres 2022 vorgesehen. 

Wo kann ich mich informieren, wenn ich weitere Fragen habe?

Weitere Auskünfte erteilt der Bereich Stadterneuerung:

Michael Bentz
Telefon: 0621 504-2968
michael.bentz@ludwigshafen.de

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Arbeitsstand Integriertes Stadtentwicklungskonzept Mitte/Innenstadt

2022
Stadtentwicklung
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Arbeitsstand Bestandsaufnahme Integriertes Stadtentwicklungskonzept Mitte/Innenstadt

2022
Stadtentwicklung
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Dialogarchiv

Grafik von Personen auf einer Karte zur Innenstadt

Frische Ideen für die City 2022

Vom 22. September bis 4. Oktober 2022 konnten Sie die Planungen zur Innenstadt auf der Karte kommentieren und ergänzen: Wie schätzen Sie das bisher erarbeitete Konzept und die Maßnahmen ein? Welche Projektideen haben Sie? Was wünschen Sie sich für eine zukunftsfähige Innenstadt?

 

Plakatmotiv Isek

Frische Ideen für die City 2021

Ludwigshafens Innenstadt erhält ein neues Gesicht: In den kommenden Jahren sollen die City und die angrenzenden Quartiere moderner werden und sich für neue und zeitgemäße Formen des Lebens, Wohnens, Arbeitens und Einkaufens in der Stadt öffnen. Von 1. bis 15. Juni konnten Sie hier Ihre Ideen für das künftige Sanierungsgebiet Mitte/Innenstadt über eine Kartendiskussion und einen Online-Fragebogen mit uns teilen.

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