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Sicherheit und Baustellenmanagement

Sicherheit und Baustellenmanagement

Wie plant die Verwaltung während der Baumaßnahmen die sichere Verkehrsführung für den bestehenden Rad- und Fußgängerverkehr?
Derzeitige Großprojekte wie zum Beispiel die Baustelle neue Polizei lassen vermuten, dass wie dort dem Kraftfahrverkehr freie Fahrt eingeräumt wird, während Fuß- und Radverkehr eine Verkehrsführung wie in den 1950 Jahren zugemutet wird. Hoch gefährlich! Großbaustellen müssten doch anders gesichert werden und der Verkehrsfluss gleichberechtigt auf alle Verkehrsteilnehmer verteilt werden?

Antwort

Hallo Gast,

mit der Freihaltung eines gemeinsamen Geh-/Radweges auf der westlichen Seite, gibt es in beiden Unterführungen einen sicheren Raum. An der Mundenheimer Straße gibt es im Bestand keinen Radweg auf der Ostseite (von Süd nach Nord). Auf der Westseite wird der bestehende Radweg ohne Einschränkungen weitergeführt.  Ein zusätzlicher Radweg auf der Ostseite ist nicht möglich, da hier die Stützen für das höhenverstellbare Traggerüst aufgestellt werden müssen. Im Baustellenbereich wird generell 30 km/h angeordnet.

In der Berliner Straße, die, aus unserer Sicht, relativ schwach frequentiert ist, wird ebenfalls auf der Westseite hinter dem bestehenden Straßenbord der Geh-/Radweg mit 4 m Breite sicher gestellt. Auf der Ostseite kann kein Radweg geführt werden, da hier erst die neuen Pfeiler errichtet werden und dann auch dort die Stützen für das Traggerüst nahe am Fahrbahnrand stehen müssen.  Auch hier wird im Baustellenbereich generell 30 km/h angeordnet. Zusätzlich ist noch einmal hervorzuheben, dass beide Straßen nicht gleichzeitig gesperrt sein werden.

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