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Geschwindigkeitslimit für Radfahrer?

Geschwindigkeitslimit für Radfahrer?

Wird es im Bereich der Parkflächen ein Geschwindigkeitslimit für Radfahrer geben? In Anbetracht der Geschwindigkeiten von E-Bikes dürfte ansonsten ein Aus-/Parkvorgang mit dem PKW recht gefährlich werden.

Antwort

Hallo Gast,

grundsätzlich sind e-Bikes (bis 45 km/h) auf Radwegen nicht zugelassen, es sei denn, dies wird per Beschilderung zugelassen. Für den Radwg unter der Hochstraße-Süd ist eine Freigabe für e-Bikes nicht vorgesehen. Anders sieht es bei Pedelecs (bis 25 km/h) aus. Diese sind auf Radwegen erlaubt.

Probleme mit ein- und ausparkenden Fahrzeugen sind nicht zu erwarten. Im östlichen Abschnitt (Dammstraße) und im mittleren Teil (Bürgermeister-Kutterer-Straße) ist der Radweg baulich von den Parkständen getrennt. Ein- und Ausparkvorgänge finden hier nicht über den Radweg statt. Im westlichen Teil (Richtung Hauptbahnhof) ist ein Längsparken entlang der dort auszuweisenden Fahrradstraße vorgesehen. Durch die dort vorhandene Breite, der Anordnung von Längsparkern, einem Sicherheitsabstand zwischen Rad und parkenden Fahrzeugen, die guten Sichtbeziehungen, dem begrenzten Nutzerkreis (Beschäftigte des Polizeipräsidiums) und damit die Nutzung durch Dauerparken mit wenigen Parkstandswechseln ist die Sicherheit für Radfahrer*innen ausreichend gewährleistet. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer*innen ist nicht erforderlich und auch nicht üblich.

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