Biomülltonne
In unserem Haus gibt es leider keine Biotonne.
Sollte das nicht verpflichtend eingeführt werden?
In unserem Haus gibt es leider keine Biotonne.
Sollte das nicht verpflichtend eingeführt werden?
Hallo Gast,
grundsätzlich besteht in ganz Ludwigshafen gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang für Bioabfallbehälter sowie auch für Restabfallbehälter. Das bedeutet, dass auf jedem Grundstück ein entsprechender Abfallbehälter von mindestens 80 Litern Fassungsvermögen aufzustellen ist. Ausgenommen von diesem Anschluss- und Benutzungszwang für Bioabfall sind die Nördliche (Stadtteile Nord/Hemshof und West) und die Südliche (Stadtteile Mitte und Süd) Innenstadt. Für die Restabfallbehälter bleibt der Zwang bestehen.
Sollten Sie in einem dieser Gebiete wohnen, können Sie als Grundstückseigentümerin/-eigentümer oder Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter gerne schriftlich unter abfallbehaelter@ludwigshafen.de einen Bioabfallbehälter beantragen.
Weitere Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang für Bioabfall gelten laut § 9 der Abfallwirtschaftssatzung, wenn eine fachgerechte Eigenkompostierung oder ähnliches gegeben ist. Dies geht wiederum nur auf Antrag, der von der Besitzerin/dem Besitzer oder der Bevollmächtigten/dem Bevollmächtigten schriftlich zu stellen ist.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auch unter:
Abfallwirtschaftssatzung
Abfallgebührenordnung
Ihre Stadtverwaltung