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Biomülltonne

Biomülltonne

In unserem Haus gibt es leider keine Biotonne.
Sollte das nicht verpflichtend eingeführt werden?

Antwort

Hallo Gast,

grundsätzlich besteht in ganz Ludwigshafen gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung ein Anschluss- und Benutzungszwang für Bioabfallbehälter sowie auch für Restabfallbehälter. Das bedeutet, dass auf jedem Grundstück ein entsprechender Abfallbehälter von mindestens 80 Litern Fassungsvermögen aufzustellen ist. Ausgenommen von diesem Anschluss- und Benutzungszwang für Bioabfall sind die Nördliche (Stadtteile Nord/Hemshof und West) und die Südliche (Stadtteile Mitte und Süd) Innenstadt. Für die Restabfallbehälter bleibt der Zwang bestehen.

Sollten Sie in einem dieser Gebiete wohnen, können Sie als Grundstückseigentümerin/-eigentümer oder Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter gerne schriftlich unter abfallbehaelter@ludwigshafen.de einen Bioabfallbehälter beantragen.

Weitere Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang für Bioabfall gelten laut § 9 der Abfallwirtschaftssatzung, wenn eine fachgerechte Eigenkompostierung oder ähnliches gegeben ist. Dies geht wiederum nur auf Antrag, der von der Besitzerin/dem Besitzer oder der Bevollmächtigten/dem Bevollmächtigten schriftlich zu stellen ist. 

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auch unter:

Abfallwirtschaftssatzung
Abfallgebührenordnung

 

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