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Risiko von Kostensteigerungen, die der Stadt das Genick brechen können?

Risiko von Kostensteigerungen, die der Stadt das Genick brechen können?

Der Ersatz der Pilzhochstr. wurde 2023 für 120 Mio. beauftragt. Gegenüber der Kostenschätzung von 2021 mit 83 Mio. (*) betrug die Steigerung damit satte 50%.

In der Presse ist hierfür allerdings von einem weitaus höheren Betrag die Rede, nämlich von voraussichtlichen Kosten über 170 Mio. bis zur Fertigstellung. Dies wären also innerhalb von 5 Jahren doppelt so hohe Kosten wie angesetzt. Wenn sich das Gesamtprojekt inkl. der Kohl-Allee trotz der mit 8 Jahren wesentlich längeren Bauzeit nur ähnlich verteuern würde, hätten wir statt „nur“ 721 Mio. (*) dann schon ganze 1,3 Mrd. Gesamtkosten (**) bei einer fest zugesagten Förderung von lediglich 470 Mio. . Dies wäre fatal.

Deshalb kommt der Frage nach Preisbindung oder Dynamisierung der Baukosten eine große Bedeutung zu, denn offenbar ist der Vergabepreis von 120 Mio. kein fixer Betrag, auf die sich die Baufirma bis zur Fertigstellung festgelegt hat und dafür das volle Risiko trägt. Darum auch im Hinblick auf die Vergabe der Westbrücke folgende Frage:

Welche variablen Anteile werden vertraglich zugestanden, die ab Vergabe noch hinzukommen können und damit die um 50 Mio. höhere Schätzung erklären?
Fließen allgemeinen Baukosten, Inflation oder das Lohnniveau im Bau auch dynam. in den späteren Endpreis ein?

(* siehe https://www.ludwigshafen.de/ratsinformationssystem/bi/getfile.php?id=15… )
(** 183 Mio. für Planung und Grunderwerb (*) als fix angesetzt + 2x die den Kostensteigerungen unterliegenden 538 Mio. = 1259 Mio.)

Antwort

Hallo Gast,

die angeführten Zahlen sind nicht richtig in den Zusammenhang gestellt.

Für die gesamte Hochstraße Süd sind 120 Mio. Euro als Baukosten kalkuliert. Die bereits vergebenen Aufträge liegen unter diesem Wert. Für die Fertigstellung müssen aber noch mehrere Leistungen ausgeschrieben und Vergeben werden. Nach dem aktuellen Stand gehen wir davon aus, dass der Kostenansatz nicht überschritten wird.

Bei der Helmut-Kohl-Allee ist bislang die Westbrücke vergeben. Weitere Vergaben erfolgen in diesem und den Folgejahren.

Bei der Gestaltung der Bauverträge orientieren wir uns an den Vorgaben der Musterverträge des Bundesverkehrsministeriums. Diese sind im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) zusammengestellt. Danach ist die Vergabe zu Festpreisen die Regel. In begründeten Fällen (z.B. sehr lange Vertragslaufzeit) können bestimmte Materialien (z.B. Stahl) einer Gleitklausel unterliegen. Eine Lohngleitklausel wird nicht vereinbart. In der Gesamtsicht sind diese Steigerungen durch eventuelle Preisgleitklauseln meist nicht beachtlich.

Dennoch ist auch in jedem Angebotspreis einer Baufirma eine firmeninterne Abschätzung der Preissteigerung enthalten.

Weiterhin werden für das Projekt Helmut-Kohl-Allee mehrere Verträge erst in mehreren Jahren beauftragt. Bei diesen wirkt sich die Preissteigerung natürlich voll aus.

Ihre Stadtverwaltung

Kommentare

Gespeichert von dem ursprünglichen Fragensteller am Do., 09.05.2024 - 09:15

Danke für die ausführliche Antwort!
Jetzt ist mir aber unklar, wie dann die in der Rheinpfalz und im Wochenblatt genannten 170 Mio als Prognose für en Ersatz Pilzhochstraße (+weiße Hochstraße?) zusammenkommen. Bitte erklären Sie das noch!
Sie schreiben, dass der Kostensatz nicht überschritten wird. Beziehen Sie sich hierbei auf das jährlich-8%-Kostensteigerungsszenario zu 2021?

Wie liegt die Vergabesumme der Westbrücke in Bezug auf dieses Szenario und welchen Anteil hat Sie an den Kosten des Gesamtprojekts?

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