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Landesnahverkehrsgesetz - ÖPNV-Ausbau als kommunale Pflichtaufgabe

Landesnahverkehrsgesetz - ÖPNV-Ausbau als kommunale Pflichtaufgabe

Das Nahverkehrsgesetz macht den ÖPNV zur kommunalen Pflichtaufgabe. Laut Landesgesetz für Öffentlichen Personennahverkehr sind die Städte als Aufgabenträger verpflichtet, regelmäßig Nahverkehrspläne aufzustellen. Der letzte Plan aus 2018 (Aktualisierung?) sieht einen weiteren Ausbau des ÖPNV-Angebotes vor (siehe Vorwort). Welche konkreten Maßnahmen wurden seitdem beschlossen? Wurde - wie für den Ersatzbau Hochstraße Nord - ein Zeitplan erstellt? Welche Finanzmittel sind für den ÖPNV-Ausbau im Haushalt vorgesehen? Ist das Vorhaben - wie das Projekt Helmut-Kohl-Allee - für Bürger transparent? Im Juli 2026 läuft der zwischen der Stadtverwaltung Ludwigshafen und den Verkehrsbetrieben Ludwigshafen (VBL) geschlossene Konzessionsvertrag aus. Der ideale Zeitpunkt für die Stadt als Träger der Straßenbaulast, bei Neuabschluss der VBL den weiteren Ausbau des Straßenbahnnetzes sowie des Linienverkehrs zu gestatten.

Antwort

Hallo Gast,

es ist richtig, dass das Nahverkehrsgesetz Rheinland-Pfalz den ÖPNV als Pflichtaufgabe definiert. Allerdings gilt diese Pflichtaufgabe nur eingeschränkt, da sie mit dem Zusatz "im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten" versehen ist. Es heißt auch, dass ein Landesnahverkehrsplan RLP aufzustellen ist, in dem das Pflichtangebot im ÖPNV und  die finanziellen Leistungen des Landes für die Aufgabenträger neu definiert werden sollen. Dieser Landesnahverkehrsplan befindet sich immer noch in der Bearbeitung. Derzeit sind der Stadt Ludwigshafen aufgrund ihrer aktuellen Finanzlage beim weiteren Ausbau des ÖPNV faktisch also weiterhin die Hände gebunden.
 
Der Nahverkehrsplan der Stadt Ludwigshafen sowie die mehrjährige Angebotsplanung der rnv sehen zahlreiche Verbesserungen im ÖPNV-Angebot vor wie z.B. Taktverdichtungen oder Ausbau des Stadtbahnnetzes. Konkrete Maßnahmen oder Terminpläne sind derzeit nicht möglich aufgrund der städtischen Haushaltslage. Daher werden die meisten Maßnahmen derzeit zeitlich nach hinten geschoben, in der Hoffnung, dass sich mittelfristig die Finanzsituation auch durch Unterstützung des Landes verbessert. Konkret wird derzeit die Erneuerung der Stadtbahnlinie 10 in der Hohenzollernstraße geplant. Gerne würden wir den Verkehrsbetrieben entsprechende Gelder zur Verfügung stellen, um das ÖPNV-Netz weiter auszubauen oder neue Angebote zu schaffen. Da der ÖPNV selbst nicht kostendeckend ist, müssen finanzielle Unterstützungen und Ausgleichsleistungen der Stadt an die Verkehrsbetriebe erfolgen, die derzeit aufgrund der entsprechenden Verfügungen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nicht geleistet werden dürfen.

Ihre Stadtverwaltung

 

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