Hallo Gast,
da das Fernwärmeleitungsnetz ein natürliches Monopol ist und bleibt, müssen Fernwärmepreissysteme transparent und verantwortungsvoll ausgestaltet sein, die Grundlagen dazu sind bundesweit in einer Verordnung, der AVBFernwärmeV, festgelegt. Die Vorgaben der AVBFernwärmeV werden durch TWL auch umgesetzt, z.B. durch ein Marktelement mit 50% Anteil in der Fernwärmepreisformel für die gelieferte Wärme und ein Kostenelement mit ebenfalls 50%, das die Erzeugungskosten widerspiegelt.
Die Stadt Ludwigshafen kommt Ihrer Verantwortung für die Kundenpreise u.a. durch Ihre Rolle als Gesellschafterin im Aufsichtsrat der TWL nach.
Auf Landes- wie Bundesebene werden Fernwärmepreise regelmäßig durch die Kartellbehörden überprüft, um Missbrauch zu verhindern.
Die TWL als städtische Tochtergesellschaft geht aus Sicht der Stadt und der ENERKO transparent und verantwortungsvoll mit den Fernwärmepreisen um und stellt diese auch auf der neuen Transparenzplattform zum Vergleich mit anderen Fernwärmeunternehmen dar (https://waermepreise.info/preisuebersicht/). Im Vergleich z.B. mit anderen Städten in Rheinland-Pfalz wie auch im bundesweiten Vergleich liegen die die Preise für Fernwärme in Ludwigshafen deutlich unter dem Durchschnitt und z.Z. (Stand April 2024) im unteren Drittel.
Die angesprochene Durchleitung von Wärme von Dritt-Anbietern durch Fernwärmenetze ist technisch und regulatorisch sehr viel komplizierter als bei Strom und Gas, da es in jedem Fall eine lokale Einspeisung von Wärme vor Ort mit den technisch notwendigen Netztemperaturen, Druckparametern und zeitgleichen Lastprofilen der versorgten Verbraucher geben müsste. Eine Kostensenkung für Verbraucher ist in diesem Fall kaum zu erwarten, zudem gingen Synergieeffekte zwischen Fernwärmeerzeugung und -verteilung im Verbund verloren . Aus diesem Grund sind Wärmenetze anders als Strom- und Gasnetze bisher nicht liberalisiert worden. Unabhängig davon hat sich TWL immer gegen einen Anschluss- und Benutzungszwang ausgesprochen – insbesondere im Bestand. Allenfalls in Einzelfällen bei Neubaugebieten könnte eine entsprechende Anordnung erfolgen.
Ihre TWL und Stadtverwaltung