Hallo Gast,
Gebäude mit (meist gasbetriebenen) Etagenheizungen sind in der Umstellung in der Tat besonders anspruchsvoll, weshalb für die Umstellung gemäß Gebäudeenergiegesetz auch längere Fristen gelten.
Bei Umrüstung auf Fernwärme oder eine zentreale Wärmepumpe sind in jedem Fall baulichen Maßnahmen notwendig: Etagen-Gasgeräte und Gasleitungen müssen rückgebaut werden und eine zentrale Verrohrung nachgerüstet werden, in vielen Fällen kann diese aber durch die freiwerdenden Schornsteinschächte erfolgen.
Sobald die Voraussetzungen für einen zentrale Versorgung geschaffen sind, kommen eine Hausanschlussstation für Fernwärme (in vielen Fällen durch den geplanten Fernwärmeausbau auch möglich) oder auch eine gebäude- oder quartierszentrale Wärmepumpe in Frage.
Da die Verpflichtung zur Umstellung auf erneuerbare Energien aber auch für Etagenheizungen gilt, können diese Sonderfälle Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanungen nicht ausgeblendet werden, allerdings berücksichtigen wir hier entsprechend längere Umstellfristen oder einen übergangsweisen Weiterbetrieb mit “grünem Erdgas“ (Biomethan) als Brennstoff. Im Rahmen der noch zu erarbeitenden Maßnahmenpakete wird diese Thematik voraussichtlich noch aufgegriffen, indem diese besonders kostspieligen Fälle durch spezielle Maßnahmen adressiert werden, z.B. durch Förderzuschüsse oder reduzierte Anschlusskostenbeiträge.
Ihre TWL und Stadtverwaltung