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Ortsrecht - Satzung über Fernheizung

Ortsrecht - Satzung über Fernheizung

Über die Satzung zur Fernheizung aus dem Jahr 2001 ( https://ludwigshafen.de/fileadmin/ludwigshafen/verwaltung_und_politik/s… )
ergibt sich eine Anschlusspflicht und ein Benutzungszwang für Fernwärme in bestimmten Gebieten.
Es wäre gut zu wissen, ob und wie weit die Satzung in der kommunalen Fernwärmeplanung eine Rolle spielt. Sollte sie eine Rolle spielen, wäre ähnlich der Bestandsaufnahme Kartenmaterial schön, für welches Gebäude Anschlusspflicht gilt, und für welche nicht. Durch die Antwort erhoffe ich mir ein wenig nachhaltige Rechtssicherheit im Gemeinschaftseigentum, nachdem keiner den ich je gefragt hatte von dieser Anschlusspflicht weiß.

#489 - gefragt von Gast am
Dialog:

Answer

Hallo Gast,

von der aktuell bestehenden Regelung zur Anschluss- und Benutzungspflicht wird kein Gebrauch gemacht, sie spielt derzeit keine Rolle. Im Bestand ist die Durchsetzung dieser Regelung bzw. die Ausweitung auf andere Stadtgebiete auch zukünftig sehr unwahrscheinlich, was auch in der kommunalen Wärmeplanung erstmal als Planungsprämisse übernommen wird. Für Neubaugebiete können im Einzelfall Anschluss- und Benutzungspflichten sinnvoll sein, um eine wirtschaftliche und somit günstige Wärmeversorgung zu gewährleisten.

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