Ortsrecht - Satzung über Fernheizung
Über die Satzung zur Fernheizung aus dem Jahr 2001 ( https://ludwigshafen.de/fileadmin/ludwigshafen/verwaltung_und_politik/s… )
ergibt sich eine Anschlusspflicht und ein Benutzungszwang für Fernwärme in bestimmten Gebieten.
Es wäre gut zu wissen, ob und wie weit die Satzung in der kommunalen Fernwärmeplanung eine Rolle spielt. Sollte sie eine Rolle spielen, wäre ähnlich der Bestandsaufnahme Kartenmaterial schön, für welches Gebäude Anschlusspflicht gilt, und für welche nicht. Durch die Antwort erhoffe ich mir ein wenig nachhaltige Rechtssicherheit im Gemeinschaftseigentum, nachdem keiner den ich je gefragt hatte von dieser Anschlusspflicht weiß.