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Auswirkungen dieser Ergebnisse auf geplante Bauvorhaben bzw. Genehmigungsverfahren und Bebauungspläne

Auswirkungen dieser Ergebnisse auf geplante Bauvorhaben bzw. Genehmigungsverfahren und Bebauungspläne

In den letzten Jahren wurde der Erhalt bzw. die Schaffung von Grünflächen bei der Stadtplanung nur in geringem Maße berücksichtigt: So wurde zB bei Bauvorhaben oder Stadtquartieren keine größeren zusätzlichen Grünflächen geschaffen (zB Rheinufer Süd), oder gar verbliebene vorhandene Grünflächen überbaut (zB an der südlichen Heinigstraße).
Auch die gezeigte angenommene zukünftige Bebauung zeigt keine neuen größeren Grünflächen. im Gegenteil: zB wird der Alwin Mittasch Park teilweise überbaut, entlang der Stadtstraße ist kein Park dargestellt, und die künftigen Bauabschnitte südlich der Pesch-Siedlung schränken Kaltluftkorridore ein.

Welche konkreten Konsequenzen werden die Ergebnisse auf künftige Bauvorhaben und die Planungsentwürfe für Entwicklungsflächen haben?

Antwort

Hallo Gast,

in den letzten Jahren sind in Ludwigshafen Grünflächen geschaffen oder erhalten worden. Beispiele gibt es zahlreiche: Sowohl parkartige Naherholungsangebote, wie z.B. in der Melm (rund 120.000 m²) oder im Neubruch (60.000 m²), als auch hochwertige ökologische Renaturierungsflächen wie Brückweggraben (rund 65.000 m²) und Altrheingraben (rund 120.000 m²). Hinzu kommen umfangreiche Pflanzungen in der Roßlache in den vergangenen 30 Jahren sowie im Maudacher Bruch. Auch am Rheinufer Süd wurden Teile der ehemaligen Rheinufer-Straße in eine Grünfläche für Radfahrer und Fußgänger umgewandelt und ergänzen die Promenade entlang des Rheins (rund 8.500 Meter). Hinzu kommt umfangreiches privates Grün einschließlich Dachbegrünungen anstelle der bis zur Umwandlung fast 100% versiegelten Flächen der Gießerei der Firma Halberg.

Im Übrigen sind entlang der Stadtstraße große zusammenhängend begrünte Seitenflächen und Verknüpfungen mit dem Friedenspark mit einer Gesamtfläche von rund 100.000 m² und über 700 Bäumen geplant.

Für die Klimaanalyse wurde die zukünftig angenommene Bebauung anhand von berechneten Flächenanteilen je nach Nutzung einbezogen. D.h. vorgeschrieben Anteile an Grünflächen und nicht versiegelter Fläche bei Neubauten aus der Baunutzungsverordnung sind über den sogenannten Mischpixelansatz in die Berechnung eingeflossen. Daher ist in den Karten nicht unbedingt eine direkte Grünfläche zu erkennen, sondern auf den meisten Flächen diese eben genannten Mischpixel, die ebenfalls Grünanteile enthalten. Bei der für die Zukunft angenommene Bebauung entlang der Stadtstraße/neues Stadtquartier sind in die Berechnung die Begrünungspläne für die Stadtstraße bereits eingeflossen sowie eine angenommene mögliche Bebauung. Wie diese aber möglicherweise genau ausgestaltet wird, ist derzeit noch offen. Im aktuell laufenden Wettbewerbsverfahren zum neuen Stadtquartier mit verschiedenen Planungsbüros entstehen erste Entwürfe, in die auch die Ergebnisse aus der Klimaanalyse einbezogen werden. In diesem Verfahren für das neue Stadtquartier fand der erste Teil für eine Bürgerbeteiligung im August/September 2024 statt. Weitere Möglichkeiten, Vorschläge einzubringen, werden folgen.

Wie im Projektfahrplan der Stadtklimaanalyse für die nächsten Schritte dargestellt wurde, fließen die Ergebnisse der Stadtklimaanalyse nun als nächstes anhand einer sogenannten Planungshinweiskarte in die ebenfalls in Überarbeitung befindliche Flächennutzungsplanung ein. Bei den dargestellten Stadtentwicklungsflächen in der Klimaanalyse handelt es sich zunächst einmal um ausgewiesene Flächen aus dem Flächennutzungsplan 1999 und von der überörtlichen Planung restriktionsfrei gestellte Flächen. 

Ob und welche dieser in der Klimaanalyse dargestellten Siedlungsentwicklungsflächen teilweise Bestandteil des neuen Flächennutzungsplans werden, wird in einem ersten Schritt im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans erst noch fachlich und politisch diskutiert werden.

Um aus den dann verbliebenen Potenzialen tatsächlich mittel- bis langfristig ein Baugebiet zu entwickeln, muss außerdem ein Bebauungsplan aufgestellt werden. In diesem Verfahren sind dann konkrete klimawirksame Maßnahmen zwingend zu beachten und festzusetzen (z.B. Baumpflanzung, Dachbegrünungen, Gebäudehöhen und -stellung, etc.). Für alle diese Verfahren wird es im weiteren Verlauf des Flächennutzungsplanverfahren zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten geben.

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