Rolf Braun,
Re: Für die Nachbarn wird´s nicht schön...
Für die Fragen könnten die Antworten so aussehen: Auswirkung auf die Geschäfte: viele kleinere und evtl. größere Geschäfte werden die langen Bauzeiten nicht überleben. Gehen pleite oder sie ziehen noch rechtzeitig die Notbremse und gehen weg aus Ludwigshafen. Entschädigungen werden sicher nicht gezahlt. Wovon denn auch? Wenn dann einmal alles fertig sein sollte (ob die Bauarbeiten nicht ein "Faß ohne Boden" werden kann keiner heute schon sagen) hat man eine neue Stadtstraße / Hochstraße aber keine Geschäfte mehr. Und bis sich wieder einmal eine ausgewogene "Geschäftsbelegung" einstellt dauert es nochmal einige Zeit. Eine Wegzugswelle der Anwohner wird es wohl nicht geben, denn für einen Umzug braucht man Geld und vor allen Dingen erst einmal eine bessere und preislich angemessene Wohnung.
Die Nachbarn könnten 10-30 Jahre Bauarbeiten ausgesetzt sein. Einmal durch den Straßenbau und dann durch den nachfolgenden Städtebau.
Ich möchte gerne wissen
- Wieviele Anwohner sind direkt betroffen
- Erwarten Sie eine Wegzugswelle
- Welche Auswirkungen werden die Baumaßnahmen auf die Geschäfte haben? - Erwarten Sie weniger Umsatz während der Bauphase?
- Sind Entschädigungszahlungen geplant
------- Antwort der Stadt Ludwigshafen (eingestellt durch die Moderation am 05.02.2014 um 16:41 Uhr):
Durch die Bauarbeiten im Rahmen des Straßenabbruchs und Straßenneubaus, werden die Anwohner im Bereich der Dessauer Straße, Carl-Wurster-Platz Denisstraße und Ecke Hartmannstr./Europa-Platz betroffen sein. Diesbezüglich unterscheiden sich die Straßenvarianten nicht im geografischen Ausmaß der Betroffenheiten. Aber in der Dauer der Abriss- und Bauarbeiten insgesamt, gibt es zwischen den Straßenvarianten signifikante Unterschiede. Die Bauzeiten bestimmen sich insbesondere durch die komplexen Abläufe am sog. Nordkopf, weshalb dort die kalkulierten Bauzeiten zwischen etwa 5 Jahren (Stadtstraße lang) und 6 Jahren (Hochstraße neu) liegen werden. Die Gesamtbauzeit der Variante `Hochstraße neu´ wird bei etwa 12 Jahren liegen und für die Variante `Stadtstraße lang´ bei etwa 8 Jahren.
Nach einer Entscheidung über eine Vorzugsvariante wird es Aufgabe der weiteren Planungskonkretisierung sein, Abbruch- und Bauverfahren sowie Bauabschnitte und Verkehrsführung auch vor dem Hintergrund einer möglichst kurzen Zeitdauer von Einschränkungen und Belästigungen für Anwohner, Gewerbetreibende, Einzelhändler und Geschäftsinhaber zu konzipieren. Auch die Erreichbarkeit von Geschäftslagen wird hierbei zu berücksichtigen sein. Begleitet wird dies dann durch einen intensiven Informations- und Kommunikationsprozess, wie es auch in der Vergangenheit bei anderen Großprojekten geschehen ist. Deshalb rechnen wir nicht mit einer Wegzugswelle.
Entschädigungsfragen können ebenfalls erst auf der Grundlage einer Entscheidung für eine Vorzugsvariante erörtert werden.
Bezüglich der Realisierung der städtebaulichen Entwicklungspotentiale darf nicht davon ausgegangen werden, dass auf allen Flächen zur gleichen Zeit mit deren Bebauung begonnen wird. Vielmehr wird es ein Realisierungskonzept geben müssen, das eine differenzierte Abfolge in sich abgeschlossener Realisierungsabschnitte zum Ziel hat, ähnlich wie das bei dem Stadtentwicklungsprojekt Rheinufer Süd erfolgt. Dadurch, dass vergleichbar einer „Wanderbaustelle“ einzelne Baufelder dann in überschaubaren Zeiträumen realisiert werden, ist auch die Belästigung vorhandener oder neu zugezogener Nachbarn begrenzt; man hat nicht an allen Seiten seiner Wohnung immer wieder eine neue Baustellen, sondern nur in der Realisierungs- und Bauphase des benachbarten Baufeldes.