e5ce9c77,
Baukosten egal - Fördermittel und Unterhalt wichtig
Egal welche Variante gewählt wird, Ludwigshafen wird nie die Kosten für den Bau zurückzahlen können. Die Baukosten sind deshalb für mich kein echtes Entscheidungskriterium für eine Variante.
Fördergelder gibt es wahrscheinlich, wenn die Straße ihren Zweck erfüllt. Wo sollen die Fördergelder herkommen und welche Kriterien muss die Straße erfüllen, damit es möglicht viel Fördergeld gibt? Kann es eigentlich auch Fördergelder für den Unterhalt der Straße geben?
Es ist wichtig, dass Ludwigshafen den laufenden Unterhalt der Straße stemmen kann. Gibt es für die vier Varianten schon transparente Schätzungen? Wo finde ich diese?
Bei einer Hochstraße könnte man die Unterhaltskosten durch die Bauweise minimieren, z.B. Carbon statt Stahl und moderne Betonmischungen oder durch eine einspurige Hochstraße. Bei einer Stadtstraße könnten sich die Unterhaltskosten erhöhen, z.B. durch Verkehrsleittechnik, ÖPNV oder Nutzung der Stadtentwicklungschancen. Was haben sie für Annahmen für Ihre Unterhaltskalkulationen getroffen?
----
Antwort der Stadt Ludwigshafen (eingestellt durch die Moderation am 19.02.2014 um 17:50 Uhr):
Bei der Hochstraße Nord handelt es sich zwar um eine Bundesstraße. Jedoch sind nach dem Bundesfernstraßengesetz bei Kommunen mit mehr als 80.000 Einwohnern diese für den Bau und die Unterhaltung von Bundesstraßen zuständig. Insofern ist die Stadt Kostenträger für das Vorhaben "Hochstraße Nord". Bund und Land haben jedoch ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, das Vorhaben zu fördern. Darüber hinausgehende Finanzierungsmöglichkeiten werden nach einer Entscheidung über eine Vorzugsvariante diskutiert. Es ist richtig, dass die Stadt Ludwigshafen keinesfalls alleine die Finanzierung stemmen kann.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist eine ausreichende Leistungsfähigkeit. Diese wird von allen vier Varianten erfüllt.
Die Unterhaltungskosten - konkret: die Kosten für Pflege, Wartung und Reinigung - wurden wie folgt errechnet:
Hochstraße neu: 2,0 Mio pro Jahr
Hochstraße versetzt: 1,93 Mio pro Jahr
Stadtstraße kurz: 1,40 Mio pro Jahr
Stadtstraße lang: 1,08 Mio pro Jahr
Berechnungsgrundlage waren die sogenannten "Ablöserichtlinien" des Bundes, jedoch wurden "Rücklagen" für einen späteren Ersatzneubau nicht berücksichtigt. Die Unterhaltungskosten muss die Stadt alleine tragen.
Peter Zwegat kommen Sie doch mal nach LU :-) hier gibt es ne Menge zu tun für Sie.